Durchführungsbestimmung für den Jugendspielbetrieb im Bezirk Nordwürttemberg

§ 1   Zweck und Inhalt der Durchführungsbestimmung

        (1)   Die Durchführungsbestimmung für den Jugendspielbetrieb im Bezirk Nordwürttemberg ist eine Ergänzung der Jugendordnung des BWBV. Sie ist der JO untergeordnet und darf ihr nicht widersprechen oder widersprüchlich interpretiert werden.
        (2)   Die Durchführungsbestimmungen und ihre Änderungen unterliegen der Bearbeitung des Jugendauschuss Nordwürttemberg und müssen von der Bezirksversammlung des Bezirks Nordwürttemberg und vom JA genehmigt werden.
 

§ 2  Jugendausschuss des Bezirks Nordwürttemberg

Der Jugendausschuss des Bezirks Nordwürttemberg (JA NW) besteht aus:
a)          dem Bezirksjugendwart
b)          dem/den Staffelleiter/n der Bezirksmannschaftsmeisterschaft
c)          den Jugendranglistenbeauftragten der jeweiligen Regionen
d)          dem Jugendvereinsvertreter
e)          dem Bezirkspressewart
Die Positionen b) bis e) werden vom Bezirksvorstand eingesetzt.
 

§ 3   Bezirksmannschaftsmeisterschaft U19 und U 15

     (1)      Spielmodi (gemäß § 20 Abs. 3 JO)
Die Bezirksmannschaftsmeisterschaft kann je nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften in zwei Spielmodi durchgeführt werden.
Grundsätzlich sollen die Mannschaften so viele Spiele wie möglich an mindestens zwei Spieltagen austragen, in Anlehnung an der SpO (Austragung nach Staffeln à 8 Mannschaften) und an § 20 Abs. 1 JO („An einem Spieltag sollen beim jeweiligen Ausrichter mehrere Begegnungen der Mannschaftsmeisterschaft stattfinden“).
Der Spielmodus der Bezirksmannschaftsmeisterschaft wird von dem Bezirksjugendwart Nordwürttemberg je nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften und nach Absprache mit dem JA NW zu Beginn der Spielsaison gem. § 4 SpO festgelegt und veröffentlicht.
 
1. Spielmodus 1 : Jeder gegen jeden
Die zur Bezirksmannschaftsmeisterschaft gemeldeten Mannschaften spielen in einer Staffel jeder gegen jeden. Bei einer sehr geringen Anzahl an Mannschaften (4) wird eine Hin- und Rückrunde gespielt.
 
2. Spielmodus 2 mit zwei nach geographischem Gesichtspunkt getrennten Gruppen :
Ab mindestens 7 Mannschaften, können zwei Gruppen gebildet werden. In den Gruppen spielen die Mannschaften jede gegen jede. Die jeweils zwei Erstplatzierten spielen in einem Bezirkshalbfinale und -finale um den Titel des Bezirksmeisters. Die Mannschaften mit den Plätzen 3, 4 usw. spielen in einem Finale um die Plätze 5 bis 8 usw.
 
3. Spielgemeinschaften
Sind für die Bezirksmannschaftsmeisterschaft, unabhängig von dem System, nach welchem gespielt wird, zulässig, nicht aber für die BWBV-Mannschaftsmeisterschaft (JO § 19 Abs. 2).
 
Diese Spielgemeinschaften bestehen aus höchstens 2 Vereinen. Sie berechtigen nicht zur Freigabe von Jugendlichen für Aktivenmannschaften.
 
        (2)   Zuständigkeiten
Der Bezirksjugendwart und die Staffelleiter sind für die Durchführung der Bezirksmannschafts-meisterschaften verantwortlich.
 
        (3)   Meistertitel der Bezirksmannschaftsmeisterschaft
Gemäß § 16 JO erhält die bestplatzierte Mannschaft des Bezirks Nordwürttemberg den Titel „Bezirksmannschaftsmeister U 19 Nordwürttemberg“ oder „Bezirksmannschaftsmeister U 15 Nordwürttemberg“. Mannschaften, die in der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft starten, erhalten die Möglichkeit beim Finale der Bezirksmannschaftsmeisterschaft teilzunehmen. 

§ 4   Bezirksmeisterschaften

        (1)   Zweck, Teilnahmeberechtigung
Im Laufe einer Spielsaison werden für jede Altersklasse und für jede Disziplin die besten Spieler im Bezirk Nordwürttemberg ermittelt. Die Sieger einer jeden Altersklasse und Disziplin erhalten den Titel „Nordwürttembergischer Bezirksmeister“.
Teilnahmeberechtigung regelt § 26 (2) JO, für den Bezirk Nordwürttemberg entsprechend. Freistellung von den Bezirksmeisterschaften: Auf § 27 (5) wird verwiesen.
 
        (2)   Wettkampfbestimmungen: § 27 JO gilt entsprechend
Der Bezirksjugendwart veranstaltet die Nordwürttembergischen Meisterschaften U11, U13, U15, U17 und U19.
In den Altersklassen U15 bis U19 werden die Disziplinen Einzel, Doppel und Mixed angeboten. In den Altersklassen U13 und U11 werden Einzel und Doppel angeboten.
Im Bezirk Nordwürttemberg wird in der Vorrunde im Gruppenmodus, danach im Einfach-KO-System der Bezirksmeister ermittelt. Platz 3 jeder Disziplin soll ausgespielt werden.

§ 5   Ranglistenturniere

        (1)   Zweck (s. § 32 JO)
Zur Leistungsbewertung jugendlicher Spieler in Ranglisten werden im Laufe einer jeden Spielsaison für jede Disziplin Ranglistenturniere (RLT) durchgeführt. Die RLT des Bezirks dienen darüber hinaus als qualifizierende Maßnahmen zu höherrangigen Turnieren und Meisterschaften.
 
        (2)   Wettkampfbestimmungen Ranglistenturniere (s. § 33 JO)

Bezirks-RLT:

Der Bezirksjugendwart Nordwürttemberg veranstaltet stellvertretend für den JA die Bezirksranglistenturniere U11, U13, U15, U17 und U19 in den Disziplinen Einzel, Doppel und gemischtes Doppel. In der Altersklasse U11 wird kein gemischtes Doppel angeboten. Es werden mindestens 3 Bezirks-RLT veranstaltet.
Freistellung von den Bezirks-RLT: Der BWBV-Jugendwart, stellvertretend für den JA und den LA-LS, veröffentlicht zu Beginn der Saison die Liste der von den Bezirks-RLT freigestellten Jugendlichen.

Regional-RLT :

a) Der Bezirksjugendwart Nordwürttemberg veranstaltet stellvertretend für den JA des BWBV die Regional-RLT für die Altersklassen U11, U13, U15, U17 und U19 in der Disziplin Einzel. Die Altersklasseneinteilung wird in der Ausschreibung des ersten oder jedes Turniers bekannt gegeben.
b) Der Bezirk Nordwürttemberg wird in drei Regionen unterteilt:

c) In diesen Regionen finden in der Regel 3 Regional-RLT statt, auf denen die Jugendlichen  sich für die Bezirksranglistenturniere qualifizieren können.
d) Zuständigkeit: In jeder Region wird eine Rangliste von einem Jugendranglistenbeauftragten geführt. Der Bezirksjugendwart und der Jugendranglistenbeauftragte einer jeden Region sind für die Durchführung der Regional-RLT zuständig.
e) Die Regionalranglistenturniere sind meldeoffen.
f) Freistellung von den Regional-RLT: Spielerinnen und Spieler, die sich in der abgelaufenen Saison für das 2. BWBV-RLT qualifiziert haben, sind von den Regional-RLT freigestellt oder spielen in einer älteren Altersklasse. Diese Spieler erhalten in der Bezirks-Rangliste der laufenden Saison einen ihrem Leistungsstand entsprechenden Setzplatz, wobei sie vor die durch die Regional-RLT qualifizierten Spielern zu setzen sind (Richtlinien s. § 42 JO).
g) Durchführung der Spiele, Turniermodus:

h) Setzen der Turniere: Der altersbereinigte Endstand der BW-, der Bezirks- und der Regionalranglisten U11, U13, U15, U17 und U19 wird zum Setzen des 1. Regionalrang-listenturniers benützt. Alles Weitere regelt der § 42 der JO entsprechend.
i) Ranglistenwertung:

j) Setzen bei Abwesenheit an einem Turnier: s. § 42 Abs. 3) der JO.
k) Für die Bezirksranglistenturniere qualifizieren sich max. 24 SpielerInnen. Die von den  Regionalranglistenturnieren freigestellten SpielerInnen sind in diesem Feld zu berücksichtigen, unabhängig aus welcher Region diese stammen. Die restlichen Plätze werden zu gleichen Teilen an die Regionen verteilt. Bei ungerader Anzahl der verbleibenden Plätze entscheidet das Los, welche Region den verbleibenden Platz bekommt. Hinsichtlich der Feldgröße kann der JA NW Einschränkungen machen, insbesondere dann, wenn wenig Freistellungen bei der entsprechenden Altersklasse genehmigt wurden oder die Teilnehmerzahl bei den Regionalranglistenturnieren gering waren.
l) Die Regionalranglistenturniere werden selbständig, unter der Aufsicht des Ranglisten-beauftragten, vom Ausrichter durchgeführt (s. Anhang 1.2 der SpO: Ausrichtervertrag).
m) Ein Turnierbericht ist binnen 10 Tagen an das Badminton-Journal und dem Bezirkspressewart zu senden. Andernfalls wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 10 € fällig.
 

§ 6     Inkrafttreten 

Diese Durchführungsbestimmung wurde durch Beschluss der Bezirksversammlung am 23.04.2004 sowie dem Jugendausschuss am 04.05.2004 verabschiedet und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
 
Stand: 28.04.05