| Durchführungsbestimmung für den Jugendspielbetrieb im Bezirk Nordwürttemberg |
(1) Die
Durchführungsbestimmung für den Jugendspielbetrieb im Bezirk
Nordwürttemberg ist
eine Ergänzung der Jugendordnung des BWBV. Sie ist der JO untergeordnet
und darf
ihr nicht widersprechen oder widersprüchlich interpretiert werden.
(2) Die
Durchführungsbestimmungen und ihre Änderungen unterliegen der
Bearbeitung des
Jugendauschuss Nordwürttemberg und müssen von der Bezirksversammlung
des
Bezirks Nordwürttemberg und vom JA genehmigt werden.
Der Jugendausschuss des Bezirks Nordwürttemberg (JA NW) besteht
aus:
a)
dem Bezirksjugendwart
b)
dem/den Staffelleiter/n der Bezirksmannschaftsmeisterschaft
c)
den Jugendranglistenbeauftragten der jeweiligen Regionen
d)
dem Jugendvereinsvertreter
e)
dem Bezirkspressewart
Die Positionen b) bis e) werden vom Bezirksvorstand
eingesetzt.
(1) Spielmodi
(gemäß §
20 Abs. 3 JO)
Die Bezirksmannschaftsmeisterschaft kann je nach
Anzahl der gemeldeten Mannschaften in zwei Spielmodi durchgeführt
werden.
Grundsätzlich sollen die Mannschaften so viele Spiele
wie möglich an mindestens zwei Spieltagen austragen, in Anlehnung an
der SpO
(Austragung nach Staffeln à 8 Mannschaften) und an § 20 Abs. 1 JO („An
einem
Spieltag sollen beim jeweiligen Ausrichter mehrere Begegnungen der
Mannschaftsmeisterschaft stattfinden“).
Der Spielmodus der Bezirksmannschaftsmeisterschaft
wird von dem Bezirksjugendwart Nordwürttemberg je nach der Anzahl der
gemeldeten Mannschaften und nach Absprache mit dem JA NW zu Beginn der
Spielsaison gem. § 4 SpO festgelegt und veröffentlicht.
1. Spielmodus 1 : Jeder gegen jeden
Die zur Bezirksmannschaftsmeisterschaft gemeldeten
Mannschaften spielen in einer Staffel jeder gegen jeden. Bei einer sehr
geringen Anzahl an Mannschaften (4) wird eine Hin- und Rückrunde
gespielt.
2. Spielmodus 2 mit zwei nach
geographischem Gesichtspunkt getrennten Gruppen :
Ab mindestens 7 Mannschaften, können zwei Gruppen gebildet
werden. In den Gruppen spielen die Mannschaften jede gegen jede. Die
jeweils
zwei Erstplatzierten spielen in einem Bezirkshalbfinale und -finale um
den
Titel des Bezirksmeisters. Die Mannschaften mit den Plätzen 3, 4 usw.
spielen
in einem Finale um die Plätze 5 bis 8 usw.
3. Spielgemeinschaften
Sind für die Bezirksmannschaftsmeisterschaft, unabhängig von
dem System, nach welchem gespielt wird, zulässig, nicht aber für die
BWBV-Mannschaftsmeisterschaft (JO § 19 Abs. 2).
Diese Spielgemeinschaften bestehen aus höchstens 2 Vereinen.
Sie berechtigen nicht zur Freigabe von Jugendlichen für
Aktivenmannschaften.
(2)
Zuständigkeiten
Der Bezirksjugendwart und die Staffelleiter sind für die
Durchführung der Bezirksmannschafts-meisterschaften verantwortlich.
(3) Meistertitel
der Bezirksmannschaftsmeisterschaft
Gemäß §
16 JO erhält die bestplatzierte Mannschaft des Bezirks Nordwürttemberg
den
Titel „Bezirksmannschaftsmeister U 19 Nordwürttemberg“ oder
„Bezirksmannschaftsmeister U 15 Nordwürttemberg“. Mannschaften, die in
der
Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft starten, erhalten die
Möglichkeit beim Finale der Bezirksmannschaftsmeisterschaft
teilzunehmen.
(1) Zweck,
Teilnahmeberechtigung
Im Laufe einer Spielsaison werden
für jede Altersklasse und für jede Disziplin die besten Spieler im
Bezirk
Nordwürttemberg ermittelt. Die Sieger einer jeden Altersklasse und
Disziplin
erhalten den Titel „Nordwürttembergischer Bezirksmeister“.
Teilnahmeberechtigung regelt § 26
(2) JO, für den Bezirk Nordwürttemberg entsprechend. Freistellung von
den
Bezirksmeisterschaften: Auf § 27 (5) wird verwiesen.
(2)
Wettkampfbestimmungen:
§ 27 JO gilt entsprechend
Der Bezirksjugendwart veranstaltet
die Nordwürttembergischen Meisterschaften U11, U13, U15, U17 und U19.
In den Altersklassen U15 bis U19
werden die Disziplinen Einzel, Doppel und Mixed angeboten. In den
Altersklassen
U13 und U11 werden Einzel und Doppel angeboten.
Im Bezirk Nordwürttemberg wird in
der Vorrunde im Gruppenmodus, danach im Einfach-KO-System der
Bezirksmeister
ermittelt. Platz 3 jeder Disziplin soll ausgespielt werden.
(1) Zweck (s.
§
32 JO)
Zur Leistungsbewertung jugendlicher
Spieler in Ranglisten werden im Laufe einer jeden Spielsaison für jede
Disziplin Ranglistenturniere (RLT) durchgeführt. Die RLT des Bezirks
dienen
darüber hinaus als qualifizierende Maßnahmen zu höherrangigen Turnieren
und
Meisterschaften.
(2)
Wettkampfbestimmungen
Ranglistenturniere (s. § 33 JO)
Der Bezirksjugendwart Nordwürttemberg
veranstaltet stellvertretend für den JA die Bezirksranglistenturniere
U11, U13,
U15, U17 und U19 in den Disziplinen Einzel, Doppel und gemischtes
Doppel. In
der Altersklasse U11 wird kein gemischtes Doppel angeboten. Es werden
mindestens 3 Bezirks-RLT veranstaltet.
Freistellung von den Bezirks-RLT:
Der BWBV-Jugendwart, stellvertretend für den JA und den LA-LS,
veröffentlicht
zu Beginn der Saison die Liste der von den Bezirks-RLT freigestellten
Jugendlichen.
a) Der Bezirksjugendwart
Nordwürttemberg veranstaltet stellvertretend für den JA des BWBV die
Regional-RLT für die Altersklassen U11, U13, U15, U17 und U19 in der
Disziplin
Einzel. Die Altersklasseneinteilung wird in der Ausschreibung des
ersten oder
jedes Turniers bekannt gegeben.
b) Der Bezirk Nordwürttemberg wird
in drei Regionen unterteilt:
c) In diesen Regionen finden in der
Regel 3 Regional-RLT statt, auf denen die Jugendlichen sich für
die
Bezirksranglistenturniere qualifizieren können.
d) Zuständigkeit: In jeder Region
wird eine Rangliste von einem Jugendranglistenbeauftragten geführt. Der
Bezirksjugendwart und der Jugendranglistenbeauftragte einer jeden
Region sind
für die Durchführung der Regional-RLT zuständig.
e) Die Regionalranglistenturniere
sind meldeoffen.
f)
Freistellung von den Regional-RLT: Spielerinnen und Spieler, die sich
in der
abgelaufenen Saison für das 2. BWBV-RLT qualifiziert haben, sind von
den
Regional-RLT freigestellt oder spielen in einer älteren Altersklasse.
Diese
Spieler erhalten in der Bezirks-Rangliste der laufenden Saison einen
ihrem
Leistungsstand entsprechenden Setzplatz, wobei sie vor die durch die
Regional-RLT qualifizierten Spielern zu setzen sind (Richtlinien s. §
42 JO).
g) Durchführung der Spiele,
Turniermodus:
h) Setzen der Turniere: Der altersbereinigte Endstand
der BW-, der Bezirks- und der Regionalranglisten U11, U13, U15, U17 und
U19
wird zum Setzen des 1. Regionalrang-listenturniers benützt. Alles
Weitere
regelt der § 42 der JO entsprechend.
i) Ranglistenwertung:
j) Setzen bei Abwesenheit an einem
Turnier: s. § 42 Abs. 3) der JO.
k) Für die Bezirksranglistenturniere qualifizieren sich
max. 24 SpielerInnen. Die von den Regionalranglistenturnieren
freigestellten
SpielerInnen sind in diesem Feld zu berücksichtigen, unabhängig aus
welcher
Region diese stammen. Die restlichen Plätze werden zu gleichen Teilen
an die
Regionen verteilt. Bei ungerader Anzahl der verbleibenden Plätze
entscheidet
das Los, welche Region den verbleibenden Platz bekommt. Hinsichtlich
der Feldgröße
kann der JA NW Einschränkungen machen, insbesondere dann, wenn wenig
Freistellungen bei der entsprechenden Altersklasse genehmigt wurden
oder die
Teilnehmerzahl bei den Regionalranglistenturnieren gering waren.
l) Die Regionalranglistenturniere werden selbständig,
unter der Aufsicht des Ranglisten-beauftragten, vom Ausrichter
durchgeführt (s.
Anhang 1.2 der SpO: Ausrichtervertrag).
m) Ein Turnierbericht ist binnen 10
Tagen an das Badminton-Journal und dem Bezirkspressewart zu senden.
Andernfalls
wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 10 € fällig.
Diese Durchführungsbestimmung
wurde durch Beschluss der Bezirksversammlung am 23.04.2004
sowie dem Jugendausschuss am 04.05.2004 verabschiedet
und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Stand: 28.04.05