BWBV FÖRDER- und LEISTUNGSKONZEPT

Stand: 05/2003

 

 

 

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

 

1.       Zweck und Bestimmung

 

2.       Der Talentschuppen

 

2.1.   Der Bereichskader (untere Stufe)

 

2.1.1.   Voraussetzungen für einen Bereichskader

2.1.2.   Durchführung eines Bereichskaders

 

2.2.   Der Regionalkader (obere Stufe)

 

2.2.1.   Voraussetzungen für einen Regionalkader

2.2.2.   Durchführung eines Regionalkaders

 

2.3.   Unterstützung durch den BWBV

 

 

3.       Die BWBV-Kader (D-Kader)

 

3.1.   Einteilung der D-Kader

 

3.2.   Kaderkriterien

 

3.2.1.   Verfahrensrichtlinien

3.2.2.   Allgemeine Kriterien für die Mitgliedschaft in einem
D-Kader des BWBV

3.2.3.   Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im D1-Kader

3.2.4.   Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im
D2-, D3- oder D4-Kader

3.2.5.   Besondere Pflichten der Mitglieder des D2-, D3 und
des D4-Kaders

3.2.6.   Ausschluss von Kadermitgliedern

 

3.3.   Kadermaßnahmen

 

3.3.1.   Talentsichtungslehrgänge

3.3.2.   Kaderlehrgänge

3.3.3.   Regionentraining

3.3.4.   Besondere Wettkampfmaßnahmen

3.3.5.   Individuelle Förderung von D4-Kadermitglieder

 

 

4.       Wettkampfbetreuung

 

5.       Schlussbestimmung

 

1.         Zweck und Bestimmung

 

Ziel des Förderungs- und Leistungskonzept (FLK) des Baden-Württembergischen Badmintonverbandes e.V. (BWBV) ist es, den Badmintonsport, insbesondere Spieler aus den Vereinen des BWBV in der Breite und in der Spitze zu fördern.

 

 

2.         Der Talentschuppen

 

Der Talentschuppen ist die Basis zur Spielerförderung im BWBV. Er ist unterteilt in zwei Stufen. Einzugsgebiete für die untere Stufe des Talentschuppens sind die Bereiche, für die obere Stufe des Talentschuppens die Regionen. Die Einteilung der Vereine in die verschiedenen Bereiche nimmt der Lehr- und Leistungssportausschuss, Bereich Leistungssport (LA-LS) vor. Diese Einteilung muss vom BWBV-Präsidium genehmigt werden.

 

2.1.      Der Bereichskader (untere Stufe)

 

Der Bereichskader stellt die untere Stufe des Talentschuppens dar. Dabei sollen junge talentierte Spielerinnen und Spieler vereinsübergreifend regelmäßig von einem lizenzierten Trainer im näheren Umkreis trainiert werden. Somit ist gewährleistet, dass diese Zielgruppe zum Ausgleich für ungenügende Trainingsmöglichkeiten im eigenen Verein ein qualifiziertes Grundlagentraining erhält, mit dem Ziel, sie zu den D-Kadern des BWBV zu führen.

 

2.1.1.   Voraussetzungen für einen Bereichskader

 

a)    Ein vom Talentschuppen-Koordinator eingesetzter und qualifizierter Trainer führt die Lehrgänge des Bereichskaders durch. Vorgesehen sind ca. 10 Lehrgänge pro Jahr.

 

b)    Die Mitglieder müssen der Altersklasse U9, U11 bzw. U13 angehören.

 

c)    Die Heimvereine der Mitglieder sind aufgefordert, mindestens zweimal pro Woche ein Jugendtraining anzubieten.

 

d)    Ein Bereichskader muss aus Mitgliedern von mindestens zwei Vereinen bestehen, deren Entfernung maximal 40 km betragen darf.

 

e)    Die Heimtrainer der Mitglieder sind aufgefordert, an den Lehrgängen des Bereichskaders teilzunehmen und dort als unentgeltliche Trainerassistenten zu fungieren.

 

f)     Ein Bereichskader benötigt mindestens 8 Mitglieder und ist auf das vom Talentschuppen-Koordinator (in Abstimmung mit dem Präsidium) festzulegende zeitliche Maß begrenzt.

 


 

2.1.2.   Durchführung eines Bereichskaders

 

a)    Die Vereine talentierter Spieler melden ihr Interesse und die Zahl der in Frage kommenden Mitglieder beim verantwortlichen Bereichs-Trainer bzw. beim Talentschuppen-Koordinator.

 

b)    Der Bereichs-Trainer stimmt den Lehrgangsplan mit den Mitgliedern, insbesondere mit den Ausrichtern ab.

 

c)    Bis zum zweiten Lehrgang innerhalb einer Saison entscheidet der Bereichs-Trainer über die weitere Mitgliedschaft der Spieler an den Lehrgängen.

 

d)    Der Bereichs-Trainer übermittelt die Namen der seiner Meinung nach förderungswürdigen Mitglieder sowie deren Turnierergebnisse an den LA-LS.

 

2.2.      Der Regionalkader (obere Stufe)

 

Der Regionalkader stellt die obere Stufe des Talentschuppens dar. Dabei sollen aus den direkt untergeordneten Bereichskadern gesichtete talentierte Spieler, die den Sprung in den jeweiligen D-Kader des BWBV geschafft haben, vereinsübergreifend regelmäßig von einem lizenzierten Trainer im weiteren Umkreis trainiert werden. Somit ist gewährleistet, dass diese Zielgruppe eine fachspezifische Fortbildung erhält, mit dem Ziel der Förderung einer wettkampforientierten Vereinsarbeit und den übergeordneten Zielen der D-Kader des BWBV.

 

2.2.1.   Voraussetzungen für einen Regionalkader

 

a)    Ein vom LA-LS eingesetzter A-, B- oder C-Trainer führt die Lehrgänge des Regionalkaders durch. Vorgesehen sind wöchentliche Lehrgänge.

 

b)    Nur Mitglieder der D-Kader des BWBV sind am Regionentraining teilnahmeberechtigt und teilnahmepflichtig. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so können sie aus dem BWBV-Kader ausgeschlossen werden. Der Regionaltrainer führt eine Anwesenheitsliste, die zusammen mit seiner Abrechnung an den Talentschuppen-Koordinator geht.

 

c)    Die Entfernung der Heimvereine der Mitglieder zum Austragungsort des Lehrgangs eines Regionalkaders sollte maximal 100 km betragen.

 

d)    Die Heimtrainer der Mitglieder können an den Lehrgängen des Regionalkaders teilnehmen und dort als unentgeltlichen Trainerassistenten fungieren.

 

e)    Ein Regionalkader trainiert wöchentlich, soll aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen und ist zeitlich auf maximal 2-3 Trainingseinheiten pro Lehrgang begrenzt.

 

 


 

2.2.2.   Durchführung eines Regionalkaders

 

a)    Die Mitglieder des Regionalkaders werden vom LA-LS nominiert.

 

b)    Der Regional-Trainer stimmt den Lehrgangsplan mit dem BWBV-Trainerteam, mit den Mitgliedern, insbesondere mit den Ausrichtern ab. Eine Kopie des Lehrgangsplanes ist an den LA-LS weiterzuleiten.

 

c)    Turnierergebnisse von Teilnehmern des Regionaltrainings werden vom BWBV-Jugendwart zeitnah dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des BWBV-Präsidiums und dem Landestrainer übermittelt. Die bei BWBV-Maßnahmen eingesetzten Trainer melden die Ergebnisse der Spieler an den BWBV-Jugendwart.

 

2.3.      Unterstützung durch den BWBV

 

Der BWBV als Veranstalter des Talentschuppens unterstützt diesen finanziell und materiell. Sämtliche Ansprüche der Bereichs- und Regionalkader müssen beim Talentschuppen-Koordinator eingehen.

 

a)    Bereichs- und Regional-Trainer erhalten einen Stundensatz, dessen Höhe in der Finanzordnung festgelegt wird.

 

b)    Fahrtkosten der Bereichs- und Regional-Trainer werden nach dem vom BWBV-Präsidium festgelegten Satz erstattet.

 

c)    Hallengebühren sowie Fahrtkosten der Teilnehmer können nicht beim BWBV geltend gemacht werden.

 

 

3.         Die BWBV-Kader (D-Kader)

 

Förderungswürdige Spieler von Mitgliedsvereinen des BWBV können Mitglied im BWBV-Kader, einem der vier D-Kader, werden. Somit ist eine leistungsorientierte finanzielle, materielle und personelle Förderung gewährleistet. Das erklärte Ziel der Förderung ist die Hinführung der jungen Athleten zu den Kadern des DBV und die Qualifikation zu Wettkampfmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene.

 

3.1.      Einteilung der D-Kader

 

Die D-Kader des BWBV untergliedern sich in

 

D1-Kader:       Spieler der Altersklasse U13 und in besonderen Fällen U11

D2-Kader:       Spieler der Altersklasse U15

D3-Kader:       Spieler der Altersklasse U17

D4-Kader:       Spieler der Altersklasse U19, U21 und besonders förderungswürdige Aktive

 


 

3.2. Kaderkriterien

 

3.2.1.   Verfahrensrichtlinien

 

a)    Der LA-LS berät über die Zusammensetzung der Kader gemäß der nachfolgenden Bestimmungen. Die neu bestimmten Kaderlisten bedürfen der Zustimmung des BWBV-Präsidiums.

 

b)    Außerordentliche Ereignisse, die einzelne Personen oder den gesamten Kader betreffen, insbesondere einzelne Veränderungen müssen im LA-LS beschlossen werden. Das BWBV-Präsidium kann mit einfacher Stimmenmehrheit Veränderungen in den Kaderzusammensetzungen ablehnen.

 

3.2.2.   Allgemeine Kriterien für die Mitgliedschaft in einem D-Kader des BWBV

 

a)    Regelmäßige Teilnahme an den für den Athleten vorgesehenen Kadermaßnahmen (insbesondere kann den Kaderspielern die Teilnahme an bestimmten Turnieren vorgeschrieben werden)

 

b)    Regelmäßiges Training im Heimverein

 

c)    Mindestens durchschnittliche schulische Leistungen

 

d)    Soziale und sportliche Eingliederung in den entsprechenden Kader

 

e)    Unterstützung der Kadermitgliedschaft durch den Heimverein

 

f)     Eine vom BWBV gefasste schriftliche Vereinbarung zwischen dem Athleten und dem BWBV, die von beiden Seiten unterschrieben wird (Athletenvertrag).

 

3.2.3.   Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im D1-Kader

 

a)    Neueinsteiger:

Entscheidend für die Mitgliedschaft im D1-Kader des BWBV ist die Teilnahme an einem der Talentsichtungsmaßnahmen des BWBV. Im Zeitraum, in dem keine Talentsichtungsmaßnahmen stattfinden, können einzelne Spieler aufgrund ihrer besonderen sportlichen Perspektive ebenso in den D1-Kader aufgenommen werden. Über die Aufnahme in den D1-Kader entscheidet der LA-LS.

 

b)    Bleibende Mitglieder:

Spieler, die bereits Mitglieder im D1-Kader sind, können auch ohne Teilnahme an den Sichtungen Mitglied im D1-Kader bleiben, sofern dies ihr Alter zulässt und sie nach Einschätzung des LA-LS weiterhin förderungswürdig sind.

 

 


 

c)    Zahl der Kaderplätze:

Die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Plätze im D1-Kader bestimmt das BWBV-Präsidium in Abstimmung mit dem LA-LS.

 

3.2.4.   Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im D2-, D3- oder D4-Kader

 

a)    Über südostdt. RL:

BWBV-Spieler der Altersklasse U15, U17, U19 oder Aktiven, die im Einzel der südostdeutschen Abschlussrangliste Platz 1-4 und/oder im Doppel/Mixed der südostdeutschen Abschlussrangliste Platz 1-2 belegen. Im ersten Jahr der Alters­klassenzugehörigkeit gelten im Einzel Platz 1 bis 8 und im Doppel /Mixed Platz 1 bis 6.

 

b)    Über dt. RL:

BWBV-Spieler der Altersklasse U15, U17, U19 oder Aktiven, die im Einzel der deutschen Abschlussrangliste Platz 1-10 und/oder im Doppel/Mixed der deutschen Abschlussrangliste Platz 1-5 belegen. Im ersten Jahr der Altersklassenzugehörigkeit gelten im Einzel Platz 1 bis 8 und im Doppel/Mixed Platz 1 bis 6.

 

c)    DBV-Kriterium:

BWBV-Spieler, die Mitglied in einem DBV-Kader sind.

 

d)    Trainerplätze:

Der LA-LS kann den D2-, D3- und D4-Kader mit weiteren BWBV-Spielern auffüllen. Die maximale Anzahl der Spieler, die in den Kader mitaufgenommen werden können, richtet sich nach der Zahl der Mitglieder, welche die Kriterien a), b) oder c) erfüllen:

 

 

Teilnehmer nach a), b) oder c)

zusätzliche D2-Mitglieder nach d)

zusätzliche D3-Mitglieder nach d)

zusätzliche D4-Mitglieder nach d)

unter 2

3

2

1

3 oder 4

4

3

2

5 oder 6

5

4

3

7 oder mehr

6

5

4

 


 

e)    Quereinsteiger:

Im Zeitraum, in dem keine Neuzusammensetzung der D2-, D3- und D4-Kader stattfindet, können einzelne Spieler aufgrund ihrer besonderen sportlichen Perspektive ebenso in den entsprechenden Kader aufgenommen werden. Über die Aufnahme in den D2-, D3- und D4-Kader entscheidet der LA-LS.

 

3.2.5.   Besondere Pflichten der Mitglieder des D2-, D3 und des D4-Kaders

 

a)    Mitglieder des D3- und des D4-Kaders müssen wöchentlich mindestens dreimal im Heimverein trainieren. Ebenso verpflichten sie sich zu einem eigenständigen Fitnesstraining nach den Vorgaben des jeweiligen Regionentrainers.

 

b)    Mitglieder des D4-Kaders legen dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des BWBV-Präsidiums bis zum 01.08. eines jeden Jahres einen vollständigen Jahresplan vor, aus dem hervorgeht, an welchen Wettkampfmaßnahmen der Sportler in der kommenden Saison teilnehmen wird.

 

c)    Mitglieder des D2-Kaders müssen zudem eine zufriedenstellende sportmedizinische Untersuchung vorweisen können.

 

3.2.6.   Ausschluss von Kadermitgliedern

 

Jedes Kadermitglied kann vom  LA-LS von der Kaderzugehörigkeit entbunden werden, wenn er die Kriterien und Bedingungen nach 3.2.2. bis 3.2.5, insbesondere die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkungspflicht von Kadermaßnahmen nach 3.3 nicht erfüllt. Das Präsidium des BWBV muss dem Ausschluss zustimmen.

 

3.3. Kadermaßnahmen

 

3.3.1.   Talentsichtungsmaßnahmen

 

Die Talentsichtungsmaßnahmen des BWBV finden einmal jährlich statt. Ziel dieser besonderen Maßnahmen ist es, den D1-Kader des BWBV mit talentierten Nachwuchsspielern der Altersklasse U11 und U13 aufzufüllen.

 

 

3.3.2.   Kaderlehrgänge

 

Kaderlehrgänge dienen der Vertiefung eines besonderen Aspekts im Bereich Technik, Taktik oder Fitness. Sämtliche Kaderlehrgänge werden zu Jahresbeginn im Badminton-Journal veröffentlicht. Zielgruppe sind immer eine oder mehrere geschlossene Kader, oder im Fall eines Vorbereitungslehrgangs, nur solche Spieler, die sich für eine bestimmte Wettkampfmaßnahme qualifiziert haben. Diese werden gesondert eingeladen.

 


Der BWBV übernimmt die Kosten für Trainer, Bälle, Sporthalle, Übernachtung sowie Verpflegung ohne Getränke. Weitere entstehende Kosten müssen von den Teilnehmern getragen werden. Außerdem behält der BWBV sich das Recht vor, einen Kostenbeitrag zu erheben.

 

3.3.3.   Regionentraining

 

(siehe 2.2)

 

3.3.4.   Besondere Wettkampfmaßnahmen

 

Besondere Wettkampfmaßnahmen sind Internationale Turniere außerhalb des Verbandsgebietes sowie Vergleichswettkämpfe, Ländervergleiche, etc.

Förderungen durch den BWBV werden hier unter Berücksichtigung der für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Mittel durch das BWBV-Präsidium in Abstimmung mit dem LA-LS zeitnah geregelt.

 

3.3.5.   Individuelle Förderung von D4-Kadermitglieder

 

Der LA-LS ermittelt anhand der Jahrespläne der einzelnen D4-Kadermitglieder eine Gesamt-Bedarfsanforderung für alle Wettkampfmaßnahmen, die der LA-LS für zuschusswürdig hält. Die Förderung bedarf der Zustimmung des Präsidiums.

 

Der Sportler kann im Verlaufe der Saison solange Fahrkosten, Kosten für die Übernachtung und Startgebühren für zuschusswürdige Turniere geltend machen, bis sein individuelles Budget aufgebraucht ist. Voraussetzung hierbei ist die Planbarkeit der Mittel zu Beginn der Saison im Rahmen eines festen Budgets.

 

 

4.         Wettkampfbetreuung

 

Der BWBV stellt für die Betreuung auf Turnieren der deutschen Ebene jeweils einen BWBV-Trainer auf 6 Spieler. Betreut und gecoacht werden dabei sämtliche Spieler aus Vereinen des BWBV, ungeachtet deren Kaderzugehörigkeit.

 

 

5.         Schlussbestimmung

 

Dieses Förder- und Leistungskonzept wurde durch Beschluss des BWBV-Präsidiums am 31.05.2003 verabschiedet und tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum 01.08.2003 in Kraft.