BWBV
FÖRDER- und LEISTUNGSKONZEPT
Stand:
05/2003
1. Zweck und Bestimmung
2. Der Talentschuppen
2.1. Der Bereichskader (untere Stufe)
2.1.1. Voraussetzungen für einen Bereichskader
2.1.2. Durchführung eines Bereichskaders
2.2. Der Regionalkader (obere Stufe)
2.2.1. Voraussetzungen für einen Regionalkader
2.2.2. Durchführung eines Regionalkaders
2.3. Unterstützung durch den BWBV
3. Die BWBV-Kader (D-Kader)
3.1. Einteilung der D-Kader
3.2. Kaderkriterien
3.2.1. Verfahrensrichtlinien
3.2.2. Allgemeine Kriterien für die Mitgliedschaft
in einem
D-Kader des BWBV
3.2.3. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im
D1-Kader
3.2.4. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im
D2-, D3- oder D4-Kader
3.2.5. Besondere Pflichten der Mitglieder des D2-,
D3 und
des D4-Kaders
3.2.6. Ausschluss von Kadermitgliedern
3.3. Kadermaßnahmen
3.3.1. Talentsichtungslehrgänge
3.3.2. Kaderlehrgänge
3.3.3. Regionentraining
3.3.4. Besondere Wettkampfmaßnahmen
3.3.5. Individuelle Förderung von D4-Kadermitglieder
4. Wettkampfbetreuung
5. Schlussbestimmung
1. Zweck und Bestimmung
Ziel
des Förderungs- und Leistungskonzept (FLK) des Baden-Württembergischen
Badmintonverbandes e.V. (BWBV) ist es, den Badmintonsport, insbesondere Spieler
aus den Vereinen des BWBV in der Breite und in der Spitze zu fördern.
2. Der Talentschuppen
Der
Talentschuppen ist die Basis zur Spielerförderung im BWBV. Er ist unterteilt in
zwei Stufen. Einzugsgebiete für die untere Stufe des Talentschuppens sind die
Bereiche, für die obere Stufe des Talentschuppens die Regionen. Die Einteilung
der Vereine in die verschiedenen Bereiche nimmt der Lehr- und Leistungssportausschuss, Bereich Leistungssport (LA-LS) vor. Diese Einteilung muss vom BWBV-Präsidium genehmigt werden.
2.1. Der Bereichskader (untere Stufe)
Der
Bereichskader stellt die untere Stufe des Talentschuppens dar. Dabei sollen
junge talentierte Spielerinnen und Spieler vereinsübergreifend regelmäßig von
einem lizenzierten Trainer im näheren Umkreis trainiert werden. Somit ist
gewährleistet, dass diese Zielgruppe zum Ausgleich für ungenügende
Trainingsmöglichkeiten im eigenen Verein ein qualifiziertes Grundlagentraining
erhält, mit dem Ziel, sie zu den D-Kadern des BWBV zu führen.
2.1.1. Voraussetzungen für einen Bereichskader
a) Ein vom
Talentschuppen-Koordinator eingesetzter und qualifizierter Trainer führt die
Lehrgänge des Bereichskaders durch. Vorgesehen sind ca. 10 Lehrgänge pro Jahr.
b) Die Mitglieder müssen der Altersklasse U9,
U11 bzw. U13 angehören.
c) Die Heimvereine der Mitglieder sind
aufgefordert, mindestens zweimal pro Woche ein Jugendtraining anzubieten.
d) Ein Bereichskader muss aus Mitgliedern von
mindestens zwei Vereinen bestehen, deren Entfernung maximal 40 km betragen
darf.
e) Die Heimtrainer der Mitglieder sind
aufgefordert, an den Lehrgängen des Bereichskaders teilzunehmen und dort als
unentgeltliche Trainerassistenten zu fungieren.
f) Ein Bereichskader benötigt mindestens 8
Mitglieder und ist auf das vom Talentschuppen-Koordinator (in Abstimmung mit
dem Präsidium) festzulegende zeitliche Maß begrenzt.
2.1.2. Durchführung eines Bereichskaders
a) Die Vereine talentierter Spieler melden ihr
Interesse und die Zahl der in Frage kommenden Mitglieder beim verantwortlichen
Bereichs-Trainer bzw. beim Talentschuppen-Koordinator.
b) Der Bereichs-Trainer stimmt den
Lehrgangsplan mit den Mitgliedern, insbesondere mit den Ausrichtern ab.
c) Bis zum zweiten Lehrgang innerhalb einer
Saison entscheidet der Bereichs-Trainer über die weitere Mitgliedschaft der
Spieler an den Lehrgängen.
d) Der Bereichs-Trainer übermittelt die Namen
der seiner Meinung nach förderungswürdigen Mitglieder sowie deren
Turnierergebnisse an den LA-LS.
2.2. Der Regionalkader (obere Stufe)
Der
Regionalkader stellt die obere Stufe des Talentschuppens dar. Dabei sollen aus
den direkt untergeordneten Bereichskadern gesichtete talentierte Spieler, die
den Sprung in den jeweiligen D-Kader des BWBV geschafft haben,
vereinsübergreifend regelmäßig von einem lizenzierten Trainer im weiteren
Umkreis trainiert werden. Somit ist gewährleistet, dass diese Zielgruppe eine
fachspezifische Fortbildung erhält, mit dem Ziel der Förderung einer
wettkampforientierten Vereinsarbeit und den übergeordneten Zielen der D-Kader
des BWBV.
2.2.1. Voraussetzungen für einen Regionalkader
a) Ein vom LA-LS eingesetzter A-, B- oder
C-Trainer führt die Lehrgänge des Regionalkaders durch. Vorgesehen sind
wöchentliche Lehrgänge.
b) Nur Mitglieder der D-Kader des BWBV sind am
Regionentraining teilnahmeberechtigt und teilnahmepflichtig. Kommen sie dieser
Pflicht nicht nach, so können sie aus dem BWBV-Kader ausgeschlossen werden. Der
Regionaltrainer führt eine Anwesenheitsliste, die zusammen mit seiner
Abrechnung an den Talentschuppen-Koordinator geht.
c) Die Entfernung der Heimvereine der
Mitglieder zum Austragungsort des Lehrgangs eines Regionalkaders sollte maximal
100 km betragen.
d) Die Heimtrainer der Mitglieder können an den
Lehrgängen des Regionalkaders teilnehmen und dort als unentgeltlichen
Trainerassistenten fungieren.
e) Ein Regionalkader trainiert wöchentlich,
soll aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen und ist zeitlich auf maximal 2-3
Trainingseinheiten pro Lehrgang begrenzt.
2.2.2. Durchführung eines Regionalkaders
a) Die Mitglieder des Regionalkaders werden vom
LA-LS nominiert.
b) Der Regional-Trainer stimmt den
Lehrgangsplan mit dem BWBV-Trainerteam, mit den Mitgliedern, insbesondere mit
den Ausrichtern ab. Eine Kopie des Lehrgangsplanes ist an den LA-LS
weiterzuleiten.
c) Turnierergebnisse von Teilnehmern des
Regionaltrainings werden vom BWBV-Jugendwart zeitnah dem für den Leistungssport
zuständigen Mitglied des BWBV-Präsidiums und dem Landestrainer übermittelt. Die
bei BWBV-Maßnahmen eingesetzten Trainer melden die Ergebnisse der Spieler an
den BWBV-Jugendwart.
2.3. Unterstützung durch den BWBV
Der
BWBV als Veranstalter des Talentschuppens unterstützt diesen finanziell und
materiell. Sämtliche Ansprüche der Bereichs- und Regionalkader müssen beim
Talentschuppen-Koordinator eingehen.
a) Bereichs- und Regional-Trainer erhalten
einen Stundensatz, dessen Höhe in der Finanzordnung festgelegt wird.
b) Fahrtkosten der Bereichs- und
Regional-Trainer werden nach dem vom BWBV-Präsidium festgelegten Satz
erstattet.
c) Hallengebühren sowie Fahrtkosten der
Teilnehmer können nicht beim BWBV geltend gemacht werden.
3. Die BWBV-Kader (D-Kader)
Förderungswürdige
Spieler von Mitgliedsvereinen des BWBV können Mitglied im BWBV-Kader, einem der
vier D-Kader, werden. Somit ist eine leistungsorientierte finanzielle,
materielle und personelle Förderung gewährleistet. Das erklärte Ziel der
Förderung ist die Hinführung der jungen Athleten zu den Kadern des DBV und die
Qualifikation zu Wettkampfmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene.
3.1. Einteilung der D-Kader
Die
D-Kader des BWBV untergliedern sich in
D1-Kader: Spieler der Altersklasse U13 und in
besonderen Fällen U11
D2-Kader: Spieler der Altersklasse U15
D3-Kader: Spieler der Altersklasse U17
D4-Kader: Spieler der Altersklasse U19, U21 und
besonders förderungswürdige Aktive
3.2.
Kaderkriterien
3.2.1. Verfahrensrichtlinien
a) Der LA-LS berät über die Zusammensetzung der
Kader gemäß der nachfolgenden Bestimmungen. Die neu bestimmten Kaderlisten
bedürfen der Zustimmung des BWBV-Präsidiums.
b) Außerordentliche Ereignisse, die einzelne
Personen oder den gesamten Kader betreffen, insbesondere einzelne Veränderungen
müssen im LA-LS beschlossen werden. Das BWBV-Präsidium kann mit einfacher
Stimmenmehrheit Veränderungen in den Kaderzusammensetzungen ablehnen.
3.2.2. Allgemeine Kriterien für die Mitgliedschaft
in einem D-Kader des BWBV
a) Regelmäßige Teilnahme an den für den
Athleten vorgesehenen Kadermaßnahmen (insbesondere kann den Kaderspielern die
Teilnahme an bestimmten Turnieren vorgeschrieben werden)
b) Regelmäßiges Training im Heimverein
c) Mindestens durchschnittliche schulische
Leistungen
d) Soziale und sportliche Eingliederung in den
entsprechenden Kader
e) Unterstützung der Kadermitgliedschaft durch
den Heimverein
f) Eine vom BWBV gefasste schriftliche
Vereinbarung zwischen dem Athleten und dem BWBV, die von beiden Seiten
unterschrieben wird (Athletenvertrag).
3.2.3. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im
D1-Kader
a) Neueinsteiger:
Entscheidend für die Mitgliedschaft
im D1-Kader des BWBV ist die Teilnahme an einem der Talentsichtungsmaßnahmen
des BWBV. Im Zeitraum, in dem keine Talentsichtungsmaßnahmen stattfinden,
können einzelne Spieler aufgrund ihrer besonderen sportlichen Perspektive
ebenso in den D1-Kader aufgenommen werden. Über die Aufnahme in den D1-Kader
entscheidet der LA-LS.
b) Bleibende Mitglieder:
Spieler, die bereits Mitglieder im
D1-Kader sind, können auch ohne Teilnahme an den Sichtungen Mitglied im
D1-Kader bleiben, sofern dies ihr Alter zulässt und sie nach Einschätzung des
LA-LS weiterhin förderungswürdig sind.
c) Zahl der Kaderplätze:
Die Zahl der maximal zur Verfügung
stehenden Plätze im D1-Kader bestimmt das BWBV-Präsidium in Abstimmung mit dem
LA-LS.
3.2.4. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im
D2-, D3- oder D4-Kader
a) Über
südostdt. RL:
BWBV-Spieler der Altersklasse U15,
U17, U19 oder Aktiven, die im Einzel der südostdeutschen Abschlussrangliste
Platz 1-4 und/oder im Doppel/Mixed der südostdeutschen Abschlussrangliste Platz
1-2 belegen. Im ersten Jahr der Altersklassenzugehörigkeit gelten im Einzel
Platz 1 bis 8 und im Doppel /Mixed Platz 1 bis 6.
b) Über
dt. RL:
BWBV-Spieler der Altersklasse U15,
U17, U19 oder Aktiven, die im Einzel der deutschen Abschlussrangliste Platz
1-10 und/oder im Doppel/Mixed der deutschen Abschlussrangliste Platz 1-5
belegen. Im ersten Jahr der Altersklassenzugehörigkeit gelten im Einzel Platz 1
bis 8 und im Doppel/Mixed Platz 1 bis 6.
c) DBV-Kriterium:
BWBV-Spieler, die Mitglied in einem
DBV-Kader sind.
d) Trainerplätze:
Der LA-LS kann den D2-, D3- und
D4-Kader mit weiteren BWBV-Spielern auffüllen. Die maximale Anzahl der Spieler,
die in den Kader mitaufgenommen werden können, richtet sich nach der Zahl der
Mitglieder, welche die Kriterien a), b) oder c) erfüllen:
|
Teilnehmer nach a), b) oder
c) |
zusätzliche D2-Mitglieder
nach d) |
zusätzliche D3-Mitglieder
nach d) |
zusätzliche D4-Mitglieder
nach d) |
|
unter 2 |
3 |
2 |
1 |
|
3 oder 4 |
4 |
3 |
2 |
|
5 oder 6 |
5 |
4 |
3 |
|
7 oder mehr |
6 |
5 |
4 |
e) Quereinsteiger:
Im Zeitraum, in dem keine
Neuzusammensetzung der D2-, D3- und D4-Kader stattfindet, können einzelne Spieler
aufgrund ihrer besonderen sportlichen Perspektive ebenso in den entsprechenden
Kader aufgenommen werden. Über die Aufnahme in den D2-, D3- und D4-Kader
entscheidet der LA-LS.
3.2.5. Besondere Pflichten der Mitglieder des D2-,
D3 und des D4-Kaders
a) Mitglieder des D3- und
des D4-Kaders müssen wöchentlich mindestens dreimal im Heimverein trainieren.
Ebenso verpflichten sie sich zu einem eigenständigen Fitnesstraining nach den
Vorgaben des jeweiligen Regionentrainers.
b) Mitglieder des D4-Kaders legen dem für den
Leistungssport zuständigen Mitglied des BWBV-Präsidiums bis zum 01.08. eines
jeden Jahres einen vollständigen Jahresplan vor, aus dem hervorgeht, an welchen
Wettkampfmaßnahmen der Sportler in der kommenden Saison teilnehmen wird.
c) Mitglieder des D2-Kaders müssen zudem eine
zufriedenstellende sportmedizinische Untersuchung vorweisen können.
3.2.6. Ausschluss von Kadermitgliedern
Jedes
Kadermitglied kann vom LA-LS von der
Kaderzugehörigkeit entbunden werden, wenn er die Kriterien und Bedingungen nach
3.2.2. bis 3.2.5, insbesondere die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkungspflicht
von Kadermaßnahmen nach 3.3 nicht erfüllt. Das Präsidium des BWBV muss dem
Ausschluss zustimmen.
3.3.
Kadermaßnahmen
3.3.1. Talentsichtungsmaßnahmen
Die
Talentsichtungsmaßnahmen des BWBV finden einmal jährlich statt. Ziel dieser
besonderen Maßnahmen ist es, den D1-Kader des BWBV mit talentierten
Nachwuchsspielern der Altersklasse U11 und U13 aufzufüllen.
3.3.2. Kaderlehrgänge
Kaderlehrgänge
dienen der Vertiefung eines besonderen Aspekts im Bereich Technik, Taktik oder
Fitness. Sämtliche Kaderlehrgänge werden zu Jahresbeginn im Badminton-Journal
veröffentlicht. Zielgruppe sind immer eine oder mehrere geschlossene Kader,
oder im Fall eines Vorbereitungslehrgangs, nur solche Spieler, die sich für
eine bestimmte Wettkampfmaßnahme qualifiziert haben. Diese werden gesondert
eingeladen.
Der BWBV übernimmt die Kosten für
Trainer, Bälle, Sporthalle, Übernachtung sowie Verpflegung ohne Getränke.
Weitere entstehende Kosten müssen von den Teilnehmern getragen werden. Außerdem
behält der BWBV sich das Recht vor, einen Kostenbeitrag zu erheben.
3.3.3. Regionentraining
(siehe
2.2)
3.3.4. Besondere Wettkampfmaßnahmen
Besondere
Wettkampfmaßnahmen sind Internationale Turniere außerhalb des Verbandsgebietes
sowie Vergleichswettkämpfe, Ländervergleiche, etc.
Förderungen durch den BWBV werden hier
unter Berücksichtigung der für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Mittel
durch das BWBV-Präsidium in Abstimmung mit dem LA-LS zeitnah geregelt.
3.3.5. Individuelle Förderung von D4-Kadermitglieder
Der
LA-LS ermittelt anhand der Jahrespläne der einzelnen D4-Kadermitglieder eine
Gesamt-Bedarfsanforderung für alle Wettkampfmaßnahmen, die der LA-LS für
zuschusswürdig hält. Die Förderung bedarf der Zustimmung des Präsidiums.
Der Sportler kann im Verlaufe der
Saison solange Fahrkosten, Kosten für die Übernachtung und Startgebühren für
zuschusswürdige Turniere geltend machen, bis sein individuelles Budget
aufgebraucht ist. Voraussetzung hierbei ist die Planbarkeit der Mittel zu
Beginn der Saison im Rahmen eines festen Budgets.
4. Wettkampfbetreuung
Der
BWBV stellt für die Betreuung auf Turnieren der deutschen Ebene jeweils einen
BWBV-Trainer auf 6 Spieler. Betreut und gecoacht werden dabei sämtliche Spieler
aus Vereinen des BWBV, ungeachtet deren Kaderzugehörigkeit.
5. Schlussbestimmung
Dieses
Förder- und Leistungskonzept wurde durch Beschluss des BWBV-Präsidiums am
31.05.2003 verabschiedet und tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum
01.08.2003 in Kraft.