BWBV JUGENDORDNUNG

Stand: 07/2011

 

 

letzte Änderung: hier

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

 

 

I.     JUGENDORDNUNG

 

§ 1       Zweck und Inhalt der Jugendordnung

§ 2       Übergeordnete Regelungen

 

 

II.    ORGANE DER JUGEND

 

§ 3       Badminton-Jugend

§ 4       Aufgaben der Badminton-Jugend

§ 5       Organe

§ 6       Jugendversammlung

§ 7       Aufgaben der Jugendversammlung

§ 8       Anträge zur Jugendversammlung

§ 9       Jugendausschuss

§ 10     Aufgaben des Jugendausschusses

 

 

III.   WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

 

§ 11     Veranstaltungen

§ 12     Spielerlaubnis, Spielberechtigung

§ 13     Teilnahmepflicht bei Veranstaltungen

§ 14     Spielverbot, Spielverlegung

§ 15     Aktivenerklärung / Freigabe für Aktivenmannschaften

 

 

IV.   MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT U15, U19

 

§ 16     Zweck, Teilnahmeberechtigung

§ 17     Klasseneinteilung, Spielrunden

§ 18     Wettkampfbestimmungen Mannschaftsmeisterschaft

§ 19     Meldebestimmungen Mannschaftsmeisterschaft

§ 20     Spielplan

§ 21     Rangliste, Mannschaftsaufstellungen

§ 22     Mannschaftsaufstellung während des Wettkampfes

§ 23     Nichtantreten

§ 24     Durchführung von Mannschaftsspielen

§ 25     Wertung


 

V.    MEISTERSCHAFTEN

 

§ 26     Zweck, Teilnahmeberechtigung

§ 27     Wettkampfbestimmungen

§ 28     Meldebestimmungen Baden-Württembergische Meisterschaft

§ 29     Meldebestimmungen Bezirksmeisterschaften

§ 30     Durchführungsbestimmungen

§ 31     Qualifikation zur Südostdeutschen Meisterschaft / Deutschen Meisterschaft

 

 

VI.   RANGLISTENTURNIERE

 

§ 32     Zweck, Teilnahmeberechtigung Ranglistenturniere

§ 33     Wettkampfbestimmungen RLT

§ 34     Meldebestimmungen BWBV-RLT

§ 35     Meldebestimmungen Regional-/Bezirks-RLT

§ 36     Durchführungsbestimmungen RLT

§ 37     Qualifikation zu Südostdeutschen RLT / Deutschen RLT

 

 

VII.    RANGLISTEN, SETZLISTEN

 

§ 38     Zweck, Führung der Ranglisten

§ 39     Zusammenstellung BWBV-Ranglisten

§ 40     Zusammenstellung Bezirksranglisten

§ 41     Setzlisten Verbandsturniere

 

 

VIII.   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 42     Schlussbestimmungen

 

 

IX.     ANHÄNGE ZUR JUGENDORDNUNG

 

ANHANG 1:         Meldegebühren / Sonstige Gebühren für Veranstaltungen des BWBV

 

ANHANG 2:         Vorgesehene Meldeformulare

 

 

 

 

I.          JUGENDORDNUNG

 

 

§ 1       Zweck und Inhalt der Jugendordnung

 

(1) Zweck dieser Jugendordnung (JO) des Baden-Württembergischen Badminton-Verbandes e.V. (BWBV) ist die Zusammenfassung einheitlicher Richtlinien für den Jugendspielbetrieb des Verbandes.

 

Diese JO und ihre Änderungen unterliegt der Bearbeitung durch die Jugendversammlung.

 

(2) Die Bezirke können ergänzend zur JO bezirksinterne Durchführungsbestimmungen erlassen. Diese Bestimmungen sind von den Bezirksversammlungen und dem Jugendausschuss (JA) zu genehmigen.

 

Durchführungsbestimmungen dürfen bestehende Regelungen der JO nicht außer Kraft setzen und sind grundsätzlich der JO untergeordnet.

 

§ 2       Übergeordnete Regelungen

 

(1) Die Regelungen der Spielordnung (SpO) des BWBV finden in gleicher Art und Weise Anwendung im Jugendbereich, sofern sie auf den Jugendbereich übertragbar sind und nicht durch Regelungen dieser JO ersetzt werden.

 

Dies bezieht sich insbesondere auf § 1 - § 14 SpO sowie Anhang 1 SpO und Anhang 4 SpO.

 

Die besondere Stellung der Jugendversammlung ist zu beachten.

 

(2) Für die Einlegung von Rechtsmitteln gilt die Rechtsordnung des BWBV.

 

 


 

II.         ORGANE DER JUGEND

 

 

§ 3       Badminton-Jugend

 

(1) Mitglieder der Badminton-Jugend des Baden-Württembergischen Badminton-Verbandes e.V. (BWBV) sind alle Jugendlichen des BWBV bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sowie alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter.

 

Sie gehören der Sportjugend der Sportbünde (Landes- und Bundesebene) und des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) an.

 

§ 4       Aufgaben der Badminton-Jugend

 

(1) Die Badminton-Jugend des BWBV führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Rechtsgrundlagen des BWBV, mit Ausnahme der Verwaltung des Etats. Unberührt hiervon bleibt die Zuständigkeit des BWBV-Präsidiums gemäß § 26 Satzung.

 

(2) Aufgaben der Badminton-Jugend des BWBV sind:

 

a)    Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit

b)    Förderung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen

c)    Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen

 

§ 5       Organe

 

(1) Organe der Badminton-Jugend des BWBV sind:

 

a)    die Jugendversammlung

b)    der Jugendausschuss

 

§ 6       Jugendversammlung

 

(1) Die Zusammensetzung der Jugendversammlung ist dem Organisationsplan zu entnehmen.

 

Jedes Mitglied der Jugendversammlung besitzt eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. § 4 Abs. 3 der Bezirksordnung bleibt unberührt.

 

(2) Die Jugendversammlung tagt alle zwei Jahre im Wechsel zum Verbandstag unter Vorsitz des BWBV-Jugendwartes. Eine ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen stets beschlussfähig.


 

(3) Die Einberufung der Jugendversammlung hat durch den BWBV-Jugendwart mit einer Einberufungsfrist von 8 Wochen im amtlichen Organ des BWBV zu erfolgen. Die Einberufung muss enthalten: Datum, Ort, Beginn und Tagesordnung.

 

§ 7       Aufgaben der Jugendversammlung

 

(1) Aufgabe der Jugendversammlung ist die Entscheidung über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Badminton-Jugend im BWBV.

 

§ 8       Anträge zur Jugendversammlung

 

(1) Anträge zur Jugendversammlung können von den Mitgliedern der Organe gemäß § 5 und dem Präsidium des BWBV eingebracht werden. Zusätzlich können alle Mitglieder des BWBV (Vereine) Anträge über ihren zuständigen Vereinsvertreter oder ihren Bezirksjugendwart einreichen. Sie sind spätestens 5 Wochen vor der Jugendversammlung beim BWBV-Jugendwart einzureichen und den Mitgliedern der Jugendversammlung nach dieser Frist innerhalb von 2 Wochen bekannt zu geben.

 

(2) Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge eines vorliegenden Antrags sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Über die Zulassung eines Dringlichkeitsantrages entscheidet die Jugend-versammlung mit einer Mehrheit von 2/3 - der abgegebenen Stimmen. Dringlichkeitsanträge können nur mit Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten oder bekannt geworden sind.

 

(3) Sämtliche Anträge an die Jugendversammlung können nur behandelt werden, sofern sie dem Aufgabenbereich der Jugendversammlung entsprechen.

 

§ 9       Jugendausschuss

 

(1) Die Zusammensetzung des JuA ist dem Organisationsplan zu entnehmen.

 

§ 10     Aufgaben des Jugendausschusses

 

(1) Die Aufgaben des JuA sind:

 

a)    Der JuA ist verantwortlich für den Spielbetrieb und die Durchführung von Veranstaltungen der Badminton-Jugend innerhalb des BWBV.


 

b)    Er regelt die laufenden Geschäfte der Badminton-Jugend. Die Verwaltung des Etats der Badminton-Jugend erfolgt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Präsidiumsmitglied.

 

c)    Er bereitet die Entscheidungen für die Jugendversammlungen vor.

 

d)    Er vertritt die Interessen der Badminton-Jugend des BWBV gegenüber den Sport-bünden, der Gruppe SüdOst und dem DBV. Im Bereich des Spitzen- und Leistungssportes wird diese Aufgabe durch den Lehr- und Leistungssportausschuss, Bereich Leistungssport (LA-LS) übernommen.

 

e)    Er erstellt die Terminplanung der Badminton-Jugend in Abstimmung mit Präsidium, Sportwart und dem LA-LS.

 

f)     Er schreibt alle Verbandsturniere auf BWBV-Ebene und der im Bereich des BWBV stattfindenden Turniere der Gruppe SüdOst (BWBV, BBV, BVS) aus und vergibt sie.

 

g)    Er genehmigt sämtliche Jugendturniere im Bereich des BWBV.

 

h)    Die von ihm eingesetzten Ranglistenbeauftragten und Staffelleiter sind spielleitende Stelle für die Wettkämpfe der Badminton-Jugend.

 

i)     Er erteilt die Freigabe von Jugendlichen für Aktivenmannschaften.

 

j)     Er führt jährlich die Wahl des Sprechers der Jugend anlässlich der Baden-Württembergischen-Meisterschaft der Jugend durch. Wahlberechtigt sind alle Teilnehmer dieser Meisterschaft. Der Sprecher der Jugend muss zum Zeitpunkt der Wahl das 15. Lebensjahr vollendet haben und für die nachfolgende Saison noch der Altersklasse U19 angehören.

 

k)    Er überwacht und koordiniert die grundsätzlich einheitliche Spielorganisation in den Bezirken.

 

(2) Der JuA kann einzelne seiner Aufgaben an seine Mitglieder delegieren, insbesondere an den BWBV-Jugendwart und die Bezirksjugendwarte.


 
III.        WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

 

 

§ 11     Veranstaltungen

 

(1) Der BWBV ist in den Altersklassen nach § 9 Abs. 1 a) – e) SpO Veranstalter folgender Wettkämpfe:

 

a)    Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft
U15, U19

 

b)    Bezirks-Mannschaftsmeisterschaften
U15, U19

 

c)    Baden-Württembergische Meisterschaft
U11, U13, U15, U17, U19

 

d)    Bezirksmeisterschaften
U11, U13, U15, U17, U19

 

e)    BWBV-Ranglistenturniere (BWBV-RLT)
U11, U13, U15, U17, U19

 

f)     Bezirks-Ranglistenturniere (Bez.-RLT)
U11, U13, U15, U17, U19

 

g)    Regional-Ranglistenturniere (Reg.-RLT)
U11, U13, U15, U17, U19 der Bezirke

 

(2) Ferner kann der BWBV Ausrichter von überregionalen Veranstaltungen des DBV bzw. der Gruppe sein. Er kann diese Aufgaben delegieren.

 

Turnusmäßig (im Wechsel BWBV, BBV, BVS) werden folgende Wettkämpfe der Gruppe SüdOst im BWBV ausgerichtet:

 

a)    Südostdeutsche Mannschaftsmeisterschaft U15,U19

 

b)    Südostdeutsche Meisterschaft U13,U15,U17,U19

 

c)    Südostdeutsche Ranglistenturniere U13,U15,U17,U19

 

(3) Die Bezirke können in Eigenregie zusätzliche Wettbewerbe auf Bezirksebene oder Teilbezirksebene veranstalten.

 


 

(4) Die unter § 11 Abs. 1 a), c), e) aufgeführten Turniere werden vom JuA ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt.

 

Die unter § 11 Abs. 1 b), d), f), g) aufgeführten Turniere werden von den Bezirksjugend-warten ausgeschrieben, vergeben und durchgeführt.

 

(5) Die Ausrichtung der obigen Wettbewerbe haben der JuA bzw. die Bezirks-jugendwarte für die Bezirke rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV zur Bewerbung auszuschreiben. Den Bewerbern wird schriftlich zugesagt bzw. abgesagt. Eine Zusage muss folgende Auflage enthalten:

 

Der Ausrichter verpflichtet sich binnen 14 Tagen schriftlich

 

-  den Wettbewerb zum festgesetzten Zeitpunkt

-  in der vorgesehenen Halle

-  mit der im Ausrichtervertrag festgelegten Anzahl von Helfern und

-  in Anwesenheit des gemeldeten Referee durchzuführen.

 

Widrigenfalls wird er für die Folgen schadenersatzpflichtig gemacht bzw. einem Rechtsverfahren unterworfen.

 

§ 12     Spielerlaubnis, Spielberechtigung

 

(1) Bezüglich Spielerlaubnis und Spielberechtigung gelten die Regelungen der SpO.

 

Anträge auf Ausstellung oder Umschreibung einer Spielerlaubnis für Jugendliche erfordern das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

 

§ 13     Teilnahmepflicht bei Veranstaltungen

 

(1) Bezüglich der Freistellung von Spielern im Interesse des DBV bzw. BWBV gelten die Regelungen der SpO.

 

Dabei haben grundsätzlich höherrangigere Maßnahmen sowie Jugendmaßnahmen Vorrang. Ein Spieler kann von der Teilnahme einer solchen Maßnahme nur durch schriftlich begründeten Antrag beim LA-LS befreit werden.

 

Nimmt ein Spieler ohne Befreiung an einer Maßnahme nicht teil, so ist eine Ordnungsgebühr von 15,- € zu erheben.

 

(2) Spieler, die ihre Teilnahme bei einer Veranstaltung des BWBV, der Gruppe SüdOst oder des DBV abbrechen, ohne sich krankheits- oder verletzungsbedingt bei der Turnierleitung abzumelden, können vom JuA gesperrt werden; insbesondere kann die Freigabe für Aktivenmannschaften widerrufen werden.

 

Zusätzlich wird auf Turnieren, die vom BWBV auf Bezirksebene veranstaltet werden, eine Strafe in Höhe von 30,- €, bei allen anderen Veranstaltungen eine Strafe in Höhe von 75,- € fällig.

 

(3) Kein Spieler ist am Tag einer Veranstaltung des BWBV, der Gruppe SüdOst oder des DBV, zu der er eingeladen wurde oder qualifiziert ist, auf einer anderen Badmintonveranstaltung spielberechtigt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des JuA.

 

Bei Zuwiderhandlungen kann der betreffende Spieler vom JuA gesperrt werden, insbesondere kann die Freigabe für Aktivenmannschaften widerrufen werden.

 

§ 14     Spielverbot, Spielverlegung

 

(1) An Tagen, an denen Meisterschaften oder Ranglistenturniere des BWBV, der Gruppe SüdOst oder des DBV im Jugendbereich ausgetragen werden, besteht ein grundsätzliches Spielverbot für Mannschaftsspiele der Altersklassen U15 und U19.

 

(2) Spielverlegungen für Jugendspieler, die im Interesse des DBV und des BWBV eingesetzt werden oder tätig sind, muss für den Jugendbereich stattgegeben werden. Der JuA bzw. die Bezirksjugendwarte haben gegebenenfalls die Spiele neu anzusetzen.

 

§ 15     Aktivenerklärung / Freigabe für Aktivenmannschaften

 

(1) Eine vorzeitige Erklärung von Jugendlichen zu Aktiven ist unzulässig, jedoch dürfen Jugendliche in Aktivenmannschaften eingesetzt werden. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim JuA.

 

(2) Folgendes gilt für Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

 

a)    Alle Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden ohne Antrag automatisch für Aktivenmannschaften freigegeben.

 

b)    Alle Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 17. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag des Vereins gemäß Abs. 3 für Aktivenmannschaften freigegeben.

 

c)    Für Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss der Verein einen Antrag gemäß Abs. 3 stellen. Der Verein muss Jugendarbeit gemäß Abs. 4 nachweisen und die Jugendlichen an zwei Bezirksranglistenturnieren oder zwei höherwertigen Turnieren des abgelaufenen Jahres im Einzel teilgenommen haben.


 

d)    Für Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 15.  Lebensjahr vollendet haben, muss der Verein einen Antrag gemäß Abs. 3 stellen. Der Verein muss Jugendarbeit gemäß Abs. 4 nachweisen und die Jugendlichen müssen in den aktuellen Bezirksranglisten ihres Jahrgangs (1. Jahr U17) mindestens den 8. Platz im Einzel belegt haben oder für eine höhere Rangliste im Einzel zugelassen sein.

 

e)    Für Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Verein einen Antrag gemäß Abs. 3 stellen. Der Verein muss Jugendarbeit gemäß Abs. 4 nachweisen und die Jugendlichen müssen in der südostdeutschen Rangliste im Einzel mindestens den Platz 8 der abgelaufenen Saison (Freigabe zu Beginn der laufenden Saison) oder der laufenden Saison (Freigabe zur Rückrunde der laufenden Saison) erreicht haben.

 

f)     Jugendliche, die am Stichtag 31.12. das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht für Aktivenmannschaften freigegeben werden.

 

(3) Anträge auf Freigabe für Aktivenmannschaften müssen jede Saison erneut gestellt werden. Sie müssen für die ganze Saison bis spätestens 15.06. vom Verein an den zuständigen Bezirksjugendwart gerichtet werden. Soll die Freigabe nur für die Rückrunde erfolgen, muss der Antrag bis spätestens zum 15.11. erfolgen.

 

Dem Antrag muss zwingend beigefügt sein:

 

a)    Die schriftliche Zustimmung eines der Erziehungsberechtigten

 

b)    Für die erstmalige Freigabe ein sportärztliches Attest aus dem Antragsjahr

 

c)    Für jeden Verein eine aktuelle Spielberechtigungsliste.

 

Anträge, die am Stichtag nicht vollständig sind, werden abgelehnt.

 

(4) Als Nachweis der Jugendarbeit im Verein gilt wahlweise:

 

a)    Der Verein muss mit mindestens einer vollen Mannschaft (4 Jungen und 2 Mädchen) oder zwei Minimannschaften (jeweils 2 Jungen und 1 Mädchen) an der U15- oder U19-Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen haben.

 

Wird eine U15- oder U19-Mannschaft zurückgezogen oder tritt sie an mehr als einem Spieltag oder überhaupt nicht an, wird diese Mannschaft als nicht gemeldet betrachtet.

Spielgemeinschaften bei U15- oder U19-Mannschaften sind nicht als Nachweis der Jugendarbeit zulässig.

 

b)    Mindestens 6 verschiedene Jugendliche des Vereins müssen an mindestens zwei verschiedenen Turnieren, welche mit Wertungspunkten versehen sind, teilgenommen haben.

 

Dieser Nachweis der Jugendarbeit im Verein ist in der vorangegangenen Saison zu führen.

 

(5) Für neu aufgenommene Vereine entfällt Abs. 4 in den beiden ersten Jahren der Mitgliedschaft im BWBV. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft im BWBV entfällt auch der Nachweis der Spielstärke des Jugendlichen gemäß Abs. 2 c) – d). Abs. 3 bleibt unberührt.


 

(6) Für Spieler, die aus Krankheitsgründen keine Turniere spielen konnten, kann der JuA auf Antrag die Freigabe für Aktivenmannschaften erteilen, sofern dies durch Ergebnisse in der vorletzten Saison ausreichend angeraten erscheint.

 

(7) Die Freigabe für Aktivenmannschaften von Jugendlichen, die am 31.12. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zu vermerken und der Spielberechtigungsliste des Vereins anzufügen. Die Spielberechtigung aller Jugendlichen für die U19-Mannschaften des Vereins bleibt bestehen.

 

(8) Der JuA kann Ausnahmen zur Jugendfreigabe mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließen.


 

IV.        MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT U15, U19

 

 

§ 16     Zweck, Teilnahmeberechtigung

 

(1) Im Laufe einer jeden Spielsaison wird die beste Mannschaft der Jugend U15 und der Jugend U19 im BWBV und seinen Bezirken ermittelt. Die jeweils bestplatzierte Mannschaft eines Bezirkes erhält den Titel „Bezirks-Mannschaftsmeister U15“ bzw. „Bezirks-Mannschaftsmeister U19“, die bestplatzierte Mannschaft der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft U15, U19 erhält den Titel „Baden-Württembergischer Mannschaftsmeister U15“ bzw. „Baden-Württembergischer Mannschaftsmeister U19“.

 

(2) Teilnahmeberechtigt an der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft U15, U19 bzw. der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft U15, U19 sind alle fristgerecht gemeldeten Mannschaften der dem BWBV angeschlossenen Vereine. Teilnahmeberechtigte Spieler müssen über eine gültige Spielerlaubnis verfügen.

 

Auf der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft und den Mannschafts-meisterschaften der Bezirke ist die Anzahl der eingesetzten Ausländer in Mannschafts-spielen nicht beschränkt.

 

(3) In einer U19-Mannschaft dürfen nur Spieler der Altersklassen U19, U17 und U15 eingesetzt werden. Spieler, die der Altersklasse U13 angehören und das 12. Lebensjahr am Stichtag 31.12. vollendet haben, dürfen eingesetzt werden, falls sie in der BWBV-Rangliste U15 Platz 8 oder besser belegen.

 

(4) In einer U15-Mannschaft dürfen nur Spieler der Altersklassen U15 und jünger eingesetzt werden.

 

 

§ 17     Klasseneinteilung, Spielrunden

 

(1) Die Mannschaftsmeisterschaft U15, U19 ist unterteilt in die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft und in die Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft.

 

(2) Die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft wird unter höchstens 4 direkt qualifizierten Mannschaften gemäß Abs. 3 und den jeweils bestplatzierten Mannschaften der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaften ausgetragen.

 

Meldet eine qualifizierte Mannschaft nicht zur Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft, so können auf Antrag Mannschaften aus den Bezirken nachrücken. Für nachrückende Mannschaften gilt die Reihenfolge der Punktwertung gemäß Abs. 4.


 

(3) Die 4 besten Mannschaften des Vorjahres sind für die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft direkt qualifiziert.

 

Für jede direkt qualifizierte Mannschaft, die nicht für die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft gemeldet wird, rückt die nächste gemeldete Mannschaft in der Reihenfolge der Punktwertung nach.

 

(4) Für jede gemeldete Mannschaft werden die Punktwertungen der besten ersten 4 Jungen und 2 Mädchen der Mannschaftsrangliste im Einzel aus Baden-Württembergischen- und Bezirks-Ranglistenturnieren nach folgendem Schlüssel berücksichtigt :

 

Kate­gorie

Baden-Württembergische Rangliste

Bezirksrangliste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Platz

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

1

2

3

4

5

6

7

8

 

U19

50

49

48

47

46

45

44

43

42

41

40

39

38

37

36

35

45

40

35

30

27

24

21

18

 

U17

45

44

43

42

41

40

39

38

37

36

35

34

33

32

31

30

40

35

30

25

22

19

16

13

 

U15

40

39

38

37

36

35

34

33

32

31

30

29

28

27

26

25

35

30

25

20

17

14

11

8

 

U13

35

34

33

32

31

30

29

28

27

26

25

24

23

22

21

20

30

25

20

15

12

9

6

3

 

 

Für die zweite und jede weitere Mannschaft eines Vereins werden nur solche Spieler gewertet, die nicht schon im Punktergebnis einer höheren Mannschaft berücksichtigt wurden.

 

(5) Nur direkt qualifizierte Mannschaften, für die dies bei der Mannschaftsmeldung ausdrücklich angegeben wurde, können in der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft starten.

 

Alle weiteren gemeldeten Mannschaften starten in der jeweiligen Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft.

 

(6) Die Baden-Württembergischen Mannschaftsmeister U15, U19, sowie jeweils eine weitere Mannschaft (hier entscheidet der JuA nach vorliegenden Notwendigkeiten), nehmen an der Mannschaftsmeisterschaft der Gruppe SüdOst teil.

 

Alles weitere regelt die Jugendmannschaftsordnung der Gruppe SüdOst.

 

§ 18     Wettkampfbestimmungen Mannschaftsmeisterschaft

 

(1) Der JuA ist für die Durchführung der Baden-Württembergischen Mannschafts-meisterschaft verantwortlich.

 

Die Bezirksjugendwarte und ihre Staffelleiter sind für die Durchführung der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft verantwortlich.


 

§ 19     Meldebestimmungen Mannschaftsmeisterschaft

 

(1) Die Abgabe der Mannschaftsmeldungen erfolgt bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres an die jeweiligen Bezirksjugendwarte, die sie unmittelbar nach Eingang an den BWBV-Jugendwart weiterleiteten. Die Meldung muss enthalten

 

- der Wettbewerb in dem gestartet werden soll: die Bezirksmannschaftsmeisterschaft oder die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft, sofern die Mannschaft dafür qualifiziert ist;

 

-      die Termine zu denen der Verein eine Halle mit mindestens 4 Spielfeldern für einen Spieltag zur Verfügung stellen kann.

 

(2) Für die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft sind keine Spiel-gemeinschaften zulässig.

 

(3) Wird eine gemeldete U19- oder U15-Mannschaft zurückgezogen, ist eine Ordnungsgebühr in Höhe von 40,- € zu entrichten.

 

§ 20     Spielplan

 

(1) Die Spieltage der Mannschaftsmeisterschaft U15, U19 werden in der Regel an ausrichtende Vereine vergeben. An einem Spieltag sollen bei dem jeweiligen Ausrichter mehrere Begegnungen der Mannschaftsmeisterschaft stattfinden.

 

(2) Die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft wird in der Regel mit 8 Mannschaften ausgetragen. Der JuA bzw. der BWBV-Jugendwart informiert die gemeldeten Mannschaften über Ausrichter, Spielort und Austragungsmodus.

 

(3) Die Spielmodi der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaften werden von den Bezirksjugendwarten festgelegt. Sie werden als Durchführungsbestimmungen der Bezirke veröffentlicht.

 

Die Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft kann auch als Minimannschaftsmeisterschaft ausgetragen werden.


 

§ 21     Rangliste, Mannschaftsaufstellungen

 

(1) In den zur Bezirks- bzw. Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft gemeldeten Mannschaften dürfen ausschließlich Spieler eingesetzt werden, welche auf der dafür gültigen, genehmigten Rangliste des jeweils teilnehmenden Vereins aufgeführt sind.

 

(2) Jeder Verein muss die Rangliste U15 bzw. U19 und die Mannschaftsaufstellung jeder Mannschaft bis spätestens 30.06. auf dem vorgesehenen Meldeformular (Anhang 2 dieser JO) wie folgt einreichen:

 

-                     Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft U15 bzw. U19 je eine Rangliste in dreifacher Ausfertigung an den Bezirksjugendwart

 

-                     Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft U15 bzw. U19 je eine Rangliste in dreifacher Ausfertigung an den BWBV-Jugendwart und in einfacher Ausfertigung an den Bezirksjugendwart

 

-                     je gemeldeter Mannschaft eine Mannschaftsaufstellung in dreifacher Ausfertigung an die zuständigen Bezirksjugendwarte

 

Bei nicht ordnungsgemäß eingesandtem Meldeformular wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 10,- € zuzüglich pro fehlender Kopie 0,50 € erhoben.

 

Die Ranglisten und Mannschaftsaufstellungen der über die Bezirks-Mannschafts­­meisterschaft für die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft qualifizierten Mannschaften sind unmittelbar nach dem Ende der Bezirksmannschaftsmeisterschaft an den BWBV-Jugendwart weiterzuleiten.

 

 

(3) Die Zusammensetzung der Rangliste unterliegt folgenden Regularien :

 

a)    Für jede Mannschaft, die in der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft startet, müssen mindestens 4 Jungen und 2 Mädchen gemeldet werden, für jede Mannschaft, die in der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft startet, 6 Jungen und 3 Mädchen.

 

b)    Sollen Spieler sowohl in einer U15- als auch in einer U19-Mannschaft eingesetzt werden, müssen sie auf beiden Ranglisten aufgeführt werden.

 

c)    Für jeden Spieler sind Geburtsdatum und Spielberechtigungsnummer anzugeben.

 

d)    Jugendliche der Altersklassen U11 (auf der U15-Rangliste) und U15 (auf der U19-Rangliste) sind mit einem "*" hinter dem Namen zu kennzeichnen.

 

(4) Die Genehmigung der jeweiligen Rangliste erfolgt durch den zuständigen Bezirks- bzw. BWBV-Jugendwart.  Bei Streitigkeiten kann der JuA zur Schlichtung angerufen werden.


 

(5) Während der Saison, bis spätestens 31.12. neu hinzugekommene Jugendliche werden von den Bezirksjugendwarten bzw. BWBV-Jugendwart (auch für die Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft) unverzüglich in die Rangliste aufgenommen, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

-      Eine Spielerlaubnis für den Jugendlichen ist beantragt (Nachweis ist beizufügen),

 

-      Eine etwaige Wartefrist und Wechselsperre des Jugendlichen ist abgelaufen,

 

-       Der Jugendliche war in dieser Saison noch in keiner Mannschaft eines anderen Vereines gemeldet,

 

-  Die geänderte Rangliste des Vereins ist in dreifacher Ausführung pro Mannschaft nach § 21 (2) beim Bezirks- bzw. BWBV-Jugendwart einzureichen.

 

§ 22     Mannschaftsaufstellung während des Wettkampfes

 

(1) Ein Mannschaftskampf der Mannschaftsmeisterschaft besteht aus 1 Mädchen-Doppel (DD), 2 Jungen-Doppel (HD), 1 Mädchen-Einzel (DE), 3 Jungen-Einzel (HE) und 1 Gemischten Doppel (GD), also aus zusammen 8 Spielen.

 

(2) Eine Mannschaft muss in der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft vollzählig mit mindestens 4 Jungen und 2 Mädchen antreten. In der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft müssen alle acht Spiele eines Mannschaftskampfes ausgetragen werden.

 

(3) In der Mannschaftsmeisterschaft der Bezirke muss eine volle Mannschaft mit mindestens 4 Jungen und 1 Mädchen oder 3 Jungen und 2 Mädchen antreten. In diesen Fällen gilt die Spielordnung sinngemäß (§ 24 Abs. 2).

 

Bei Minimannschaften muss eine Mannschaft mit 2 Jungen und 1 Mädchen antreten. Ausgetragen werden ein Jungen-Doppel, ein Jungen-Einzel, ein Mädchen-Einzel und ein Gemischtes Doppel.

 

(4) Wird ein Spieler an einem Spieltag in mehreren Mannschaften eingesetzt, so ist er nur für die höchste der betroffenen Mannschaften spielberechtigt. Hierbei gilt für die Reihenfolge der Mannschaften: 1. U19 -, 1. U15 -, 2. U19 -, 2. U15-Mannschaft, usw..

 

§ 23     Nichtantreten

 

(1) Für jedes kampflos abgegebene Spiel ist in der Mannschaftsmeisterschaft der Bezirke eine Ordnungsgebühr in Höhe von 15,- €, in der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft von 25,- € zu entrichten. Zusätzlich muss das Startgeld an den Ausrichter entrichtet werden.


 

(2) Tritt eine Mannschaft an mehr als einem Spieltag nicht an, so scheidet sie aus der Spielrunde aus.

 

(3) Kommt eine Mannschaft zu einem Spieltag zu spät, trägt aber das zweite Spiel aus, so gilt sie als angetreten.

 

§ 24     Durchführung von Mannschaftsspielen

 

(1) Die Ausrichter der Spieltage übernehmen die Pflichten des Heimvereins.

 

(2) Die Ausrichter der Spieltage tragen alle Kosten für die Spielhalle und Spielberichtsbögen. Sie leiten die Spiele und erstellen falls möglich am Spieltag eine provisorische Tabelle. Sie senden die Originale der Spielberichte binnen 2 Tagen an die Staffelleiter, sonst wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 15,- € fällig.

 

(3) Der Ausrichter eines Spieltages hat das Recht von jeder Mannschaft ein Startgeld in Höhe von 20, € je Spieltag der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft, 25,- € bei der Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft zu erheben. Für Minimannschaften beträgt das Startgeld 5,- € je Mannschaft und Spieltag.

 

(4) Die für ein Spiel benötigten Federbälle sind von beiden beteiligten Mannschaften je zur Hälfte zu stellen. Findet die Mannschaftsmeisterschaft mit Hin- und Rückspiel statt, stellt die jeweils auf dem Spielplan angegebene Heimmannschaft die Bälle.

 

(5) Jedes Spiel soll mit Hilfe einer Zähltafel gezählt werden. Werden Schiedsrichter benötigt, so sind möglichst Personen neutraler Vereine damit zu beauftragen.

 

(6) Die Betreuer der beteiligten Mannschaften sind berechtigt, vor dem Mannschaftsspiel die Identität der aufgeführten Spieler zu prüfen. Werden die erforderlichen Dokumente (Personal-, Schüler-, Kinderausweis) nicht vorgelegt und auch nach Aufforderung der spielleitenden Stelle nicht nachträglich vorgelegt, so gilt die betroffene Mannschaft als nicht angetreten.


 

§ 25     Wertung

 

(1) Die Staffelleiter oder die Ausrichter der Spieltage informieren die Mannschaften über den aktuellen Tabellenstand.

 

(2) Bei Endspielen und Playoff-Spielen wird immer ein Sieger des Spieles ermittelt. Bei Spielgleichheit erfolgt die Wertung entsprechend der DBV-Regelung (Anlage 2 zur DBV-Jugendordnung – Rahmenbestimmungen für die Ausrichtung der deutschen U15- und U19-Mannschaftsmeisterschaften - § 5 Nr. 3)

 

 

(DBV-Regelung Stand April 2003):

 

a)               Anzahl der erreichten Punkte;

 

b)               Anzahl der gewonnenen Spiele innerhalb des Mannschaftsspiels;

 

c)               Die höherwertige Differenz nach Subtraktion der verlorenen von den gewonnenen Sätzen;

 

d)               Die höherwertige Differenz nach Subtraktion der abgegebenen von den erzielten Punkten

 

 

Bei Minimannschaften erfolgt die Wertung der Spiele sinngemäß.


 

V.      MEISTERSCHAFTEN

 

 

§ 26     Zweck, Teilnahmeberechtigung

 

(1) Im Laufe einer jeden Spielsaison werden für jede Altersklasse und für jede Disziplin die besten Spieler im BWBV und seinen Bezirken ermittelt. Die Sieger einer jeden Altersklasse und Disziplin bei den Bezirksmeisterschaften U11, U13, U15, U17, U19 erhalten den Titel „Bezirksmeister“, die Sieger einer jeden Altersklasse und Disziplin bei der Baden-Württembergischen Meisterschaft U11, U13, U15, U17, U19 erhalten den Titel „Baden-Württembergischer Meister“.

 

(2) Teilnahmeberechtigt an den Bezirksmeisterschaften U11, U13, U15, U17, U19 bzw. der Baden-Württembergischen Meisterschaft U11, U13, U15, U17, U19 sind alle fristgerecht gemeldeten Spieler entsprechenden Alters (auf § 9 SpO wird verwiesen) der dem BWBV angeschlossenen Vereine mit gültiger Spielerlaubnis im BWBV.

 

Darüber hinaus müssen die gemeldeten Spieler über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder mindestens seit Saisonbeginn eine gültige Spielerlaubnis im Geltungsbereich des DBV haben.

 

§ 27     Wettkampfbestimmungen

 

(1) Der JuA des BWBV veranstaltet die Baden-Württembergische Meisterschaft U11, U13, U15, U17, U19 in den Disziplinen Einzel, Doppel und Mixed. In der Altersklasse U13 wird kein Mixed angeboten. In der Altersklasse U11 wird nur Einzel gespielt.

 

(2) Die jeweils zuständigen Bezirksjugendwarte veranstalten stellvertretend für den JuA des BWBV die Bezirksmeisterschaften U11, U13, U15, U17, U19 in den Disziplinen Einzel, Doppel und Mixed. In den Altersklassen U11 und U13 wird kein Mixed angeboten.

 

(3) Der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart vergibt die Meisterschaften an ausrichtende Vereine. Die Ausrichtung dieser Veranstaltungen hat der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV zur Bewerbung auszuschreiben. Die Bewerbung der Vereine erfolgt über das offizielle Ausrichterformular (Anhang 1 SpO). Über die Vergabe einer Veranstaltung entscheidet der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart.

 

(4) Der JuA legt die Wettkampftermine auf Baden-Württembergischer Ebene und auf Bezirksebene in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan des DBV fest und veröffentlicht diese rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV.


 

Des Weiteren veröffentlicht der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart rechtzeitig eine Ausschreibung unter Angabe der teilnahmeberechtigten Altersklassen (Spielsaisonzugehörigkeit) sowie unter Angabe der Meldebestimmungen (Meldegebühren nach Anhang 1 dieser JO), des Spielortes, der Startzeiten, des Spielmodus im amtlichen Organ des BWBV.

 

(5) Spätestens zum Zeitpunkt der Ausschreibungen der Bezirksmeisterschaften hat der JuA eine Liste der direkt für die Baden-Württembergische Meisterschaft qualifizierten Spieler im amtlichen Organ des BWBV zu veröffentlichen. Diese Spieler sind für die Bezirksmeisterschaften freigestellt.

 

Für alle weiteren Spieler sind die jeweiligen Bezirksmeisterschaften Qualifikationskriterium zur Baden-Württembergischen Meisterschaft.

 

(6) Alle Meisterschaften werden im Einfach-K.O.-System ausgetragen. Gehen in einer Disziplin nicht genügend Meldungen ein, so kann der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart Gruppenspiele festlegen.

 

(7) Nimmt ein Spieler, der ordnungsgemäß gemeldet wurde und keine Absage erhalten hat, oder ein Spieler, der eingeladen wurde und seine Teilnahme nicht abgesagt hat, am Turnier nicht teil, ist neben der in jedem Fall zu entrichtenden Meldegebühr bei Veranstaltungen auf Bezirksebene eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,- €, bei allen weiteren Veranstaltungen eine Ordnungsgebühr in Höhe von 75,- € auszusprechen. Darüber hinaus ist der Spieler für das nächste vergleichbare Turnier gesperrt.

 

Weiterhin ist § 13 zu beachten.

 

Bei Abmeldungen startberechtigter Spieler innerhalb 2 Tage vor dem Wettkampf wird neben der in jedem Fall zu entrichtenden Meldegebühr eine Ordnungsgebühr von 5,- € erhoben.

 

Wenn der Spieler durch Krankheit verhindert wurde, ist dies seitens des Vereins unaufgefordert mit einem Attest innerhalb einer Woche bei der Meldeadresse zu belegen.

 

(8) Tritt ein Spieler während eines Wettkampfes trotz zweimaligen Aufrufs zu einem Spiel nicht an, so wird er von der weiteren Teilnahme an diesem Wettkampf ausgeschlossen. Die Wertung der bereits ausgetragenen Spiele bleibt erhalten.

 

(9) Weiterhin gilt:

 

-                     Jeder Spieler ist verpflichtet sich als Zählrichter zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Spiele sollen mit Zähltafeln gezählt werden.

 

-                     Die Teilnehmer haben ihre Bälle selbst zu stellen.


 

-                     Für Unfälle und Schadensfälle aller Art haftet weder der Veranstalter noch der Ausrichter.

 

-                     Nichtbeachten der Hallenordnung und der Anweisungen der Turnierleitung kann die Disqualifikation zur Folge haben.

 

§ 28     Meldebestimmungen Baden-Württembergische Meisterschaft

 

(1) Zur Teilnahme eines Spielers an der Baden-Württembergischen Meisterschaft ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich. Die Meldung ist frist- und formgerecht auf dem dafür vorgesehenen Meldeformular (Anhang 4 SpO) an die in der Ausschreibung angegebene Anschrift zu richten.

 

Die Meldung muss enthalten:

 

-                        Kontaktadresse des meldenden Vereins

-                        Name, Vorname, Geburtsdatum, Spielerlaubnisnummer, Verein jedes gemeldeten Spielers

-                        Disziplin und Altersklasse, in welcher der jeweilige gemeldete Spieler starten soll.

 

Sollen in Doppeldisziplinen Spieler unterschiedlicher Vereine gemeinsam antreten, so hat die ordnungsgemäße Meldung von beiden betroffenen Vereinen zu erfolgen.

 

Die formgerechte Meldung dient der Überprüfung der Spielerlaubnis. In Form und Inhalt unvollständige Meldungen können ebenso abgelehnt werden wie Meldungen, bei denen die veröffentlichten Meldefristen nicht eingehalten werden.

 

(2) Die Anzahl der Teilnehmer wird entsprechend der Teilnehmerzahlen der verschiedenen Altersklassen festgelegt.

 

Die Vergabe der Startberechtigung regelt sich wie folgt:

 

a)    Einzeldisziplinen:

 

-    Die 4 bestplatzierten Spieler der BWBV-Rangliste gemäß § 40 sind startberechtigt.

 

-    Je Bezirk sind 2 Spieler in Reihenfolge der Ergebnisse der jeweiligen Bezirksmeisterschaft startberechtigt. Bei Platzgleichheit entscheidet die jeweilige Bezirksrangliste.

 

-    4 vom LA-LS nominierte Spieler sind startberechtigt.

 

-    Wird eine der vorangegangen beschriebenen Startberechtigungen nicht in Anspruch genommen, so können Spieler in Reihenfolge der BWBV-Rangliste gemäß § 40 nachrücken.

 

 

b)    Gemischtes Doppel:

 

-            Die 4 bestplatzierten Paarungen der BWBV-Rangliste gemäß § 40 sind startberechtigt.

 

-            Je Bezirk sind 2 Paarungen in Reihenfolge der Ergebnisse der jeweiligen Bezirksmeisterschaft startberechtigt. Bei Platzgleichheit entscheidet die jeweilige Bezirksrangliste.

 

-            4 vom LA-LS nominierte Paarungen sind startberechtigt.

 

-            Wird eine der vorangegangen beschriebenen Startberechtigungen nicht in Anspruch genommen, so können Paarungen in Reihenfolge der BWBV-Rangliste gemäß 40 nachrücken.

 

c)    Doppeldisziplinen:

 

-    Die 2 bestplatzierten Paarungen der BWBV-Rangliste gemäß § 40 sind startberechtigt.

 

-    Je Bezirk sind 2 Paarungen in Reihenfolge der Ergebnisse der jeweiligen Bezirksmeisterschaft startberechtigt. Bei Platzgleichheit entscheidet die jeweilige Bezirksrangliste.

 

-    2 vom LA-LS nominierte Paarungen sind startberechtigt.

 

-    Wird eine der vorangegangen beschriebenen Startberechtigungen nicht in Anspruch genommen, so können Paarungen in Reihenfolge der BWBV-Rangliste gemäß § 40 nachrücken.

 

(3) Finden für die als Qualifikation auf eine Meisterschaft vorgesehene Turniere nicht statt, gelten stattdessen die entsprechenden Ranglisten gemäß § 40.

 

(4) Spieler, denen aufgrund der Teilnahmebedingungen die Teilnahme an einer Disziplin, in der sie gemeldet wurden, abgesagt werden muss, werden über die Kontaktadresse des jeweiligen Vereins benachrichtigt. Erfolgt keine Absage, ist der Spieler startberechtigt.

 

§ 29     Meldebestimmungen Bezirksmeisterschaften

 

(1) Zur Teilnahme eines Spielers an den Bezirksmeisterschaften ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich. Die Meldung ist frist- und formgerecht auf dem dafür vorgesehenen Meldeformular (Anhang 4 SpO) an die in der Ausschreibung angegebene Anschrift zu richten.


 

Die Meldung muss enthalten:

-                        Kontaktadresse des meldenden Vereins

-                        Name, Vorname, Geburtsdatum, Spielerlaubnisnummer, Verein jedes gemeldeten Spielers

-                        Disziplin und Altersklasse, in welcher der jeweilige gemeldete Spieler starten soll.

 

Sollen in Doppeldisziplinen Spieler unterschiedlicher Vereine gemeinsam antreten, so hat die ordnungsgemäße Meldung von beiden betroffenen Vereinen zu erfolgen.

 

Die formgerechte Meldung dient der Überprüfung der Spielerlaubnis. In Form und Inhalt unvollständige Meldungen können ebenso abgelehnt werden wie Meldungen, bei denen die veröffentlichten Meldefristen nicht eingehalten werden.

 

(2) Es kann nur an den Meisterschaften des Bezirkes gemeldet und teilgenommen werden, dem der meldende Verein angehört.

 

(3) Die Bezirksmeisterschaften sind grundsätzlich meldeoffen. Teilnahme-beschränkungen der jeweiligen Bezirke sind als Durchführungsbestimmungen der Bezirke zu veröffentlichen.

 

§ 30     Durchführungsbestimmungen

 

(1) Bei Meisterschaften werden in jeder Disziplin mindestens 25% der Spieler bzw. Paarungen gesetzt. Es gelten hierbei die BWBV-Rangliste gemäß § 40 und danach die Bezirks-Ranglisten gemäß § 41.

 

(2) In der ersten Runde einer Meisterschaft sollen möglichst keine Spieler aus einem Verein, bei Baden-Württembergischer Meisterschaft aus einem Bezirk gegeneinander antreten müssen.

 

(3) Der Ausrichter von Meisterschaften ist verpflichtet für die Plätze 1 - 4 Urkunden und Preise auszusetzen, die insgesamt mindestens 50% der bei den Meisterschaften erhobenen Meldegebühren entsprechen.

 

(4) Die Ergebnisse der Baden-Württembergischen Meisterschaft werden in der BWBV-Rangliste gemäß § 40 berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse der Bezirksmeisterschaften werden in den jeweiligen Bezirks-Ranglisten gemäß § 41 berücksichtigt.

 

(5) Der Ausrichter von Meisterschaften verpflichtet sich, dem jeweils zuständigen Jugendwart innerhalb von 2 Tagen nach Veranstaltungsende das Turnierergebnis zugänglich zu machen, andernfalls wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 15,- € fällig.


 

Ein Turnierbericht ist binnen 10 Tagen an das amtliche Organ des BWBV zu senden, andernfalls wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,- € fällig.

 

§ 31     Qualifikation zur Südostdeutschen Meisterschaft / Deutschen Meisterschaft

 

(1) Die Bekanntgabe der qualifizierten Spieler und der Ersatzspieler zur Meisterschaft der Gruppe SüdOst erfolgt zusammen mit der Ausschreibung dieser Turniere rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV. Zur Teilnahme eines Spielers an der Meisterschaft der Gruppe SüdOst ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich.

 

Für die aus dem Bereich des BWBV zugelassenen Spieler kann der LA-LS des BWBV für jede Altersklasse je einen Spieler bzw. eine Paarung in Einzel, Doppel und Mixed sowie alle mit Spielern aus anderen Landesverbänden gebildeten Doppel bzw. Mixed benennen.

 

Neben den direkt für die Meisterschaft der Gruppe SüdOst qualifizierten Spielern und den durch den LA-LS benannten Spielern bzw. Paarungen haben die beiden sonst am besten platzierten Spieler der Baden-Württembergischen Meisterschaft ein persönliches Startrecht. Bei Platzgleichheit entscheidet die Baden-Württembergische Rangliste.

 

Neben diesen persönlich qualifizierten Spielern sind so viele Spieler in Reihenfolge der entsprechenden BWBV-Rangliste qualifiziert, bis die Quote des BWBV erschöpft ist.

 

Werden qualifizierte Spieler nicht gemeldet, rücken weitere Spieler in der Reihenfolge der entsprechenden BWBV-Rangliste nach.

 

(2) Neben den zur Deutschen Meisterschaft direkt qualifizierten Spielern / Paarungen werden vom Jugendwart der Gruppe SüdOst die übrigen Startberechtigten nach der Gruppenordnung in Absprache mit den übrigen Jugendwarten der Gruppe benannt.

 

Für die Deutsche Meisterschaft qualifizierte Spieler werden vom LA-LS eingeladen.


 

VI.        RANGLISTENTURNIERE

 

 

 

§ 32     Zweck, Teilnahmeberechtigung Ranglistenturniere

 

(1) Zur Leistungsbewertung jugendlicher Spieler in Ranglisten gemäß §§ 39, 40 werden im Laufe einer jeden Spielsaison für jede Disziplin Ranglistenturniere (RLT) durchgeführt. Die RLT des BWBV und seiner Bezirke dienen darüber hinaus auch als qualifizierende Maßnahmen zu höherrangigeren Turnieren und Meisterschaften.

 

(2) Teilnahmeberechtigt an den RLT sind alle fristgerecht gemeldeten Spieler entsprechenden Alters (auf § 9 SpO wird verwiesen) der dem BWBV angeschlossenen Vereine mit gültiger Spielerlaubnis im BWBV.

 

§ 33     Wettkampfbestimmungen Ranglistenturniere

 

(1) Der JuA des BWBV veranstaltet die BWBV-Ranglistenturniere U11, U13, U15, U17, U19. Es werden folgende RLT angeboten:

 

-            das 1. BWBV-RLT in der Disziplin Einzel für die Altersklassen U11, U13, U15, U17, U19

 

-            ein RLT in den Disziplinen Einzel und Doppel für die Altersklassen U13, U15, U17, U19, in der Disziplin Einzel für die Altersklasse U11

 

-            ein RLT in den Disziplinen Einzel und gemischtes Doppel für die Altersklassen U15, U17, U19 in den Disziplinen Einzel und Doppel für die Altersklasse U13, in der Disziplin Einzel für die Altersklasse U11

 

-            ein RLT in den Disziplinen Doppel und gemischtes Doppel für die Altersklassen U15, U17 und U19.

 

Sollten keine ausreichend großen Hallen zur Verfügung stehen, kann bei Einzel/ gemischtes Doppel - oder Einzel/Doppel-RLT die gemischte Doppel - oder Doppel-Disziplin entfallen.

 

(2) Die jeweils zuständigen Bezirksjugendwarte veranstalten stellvertretend für den JuA des BWBV die Bezirks-Ranglistenturniere U11, U13, U15, U17, U19 in den Disziplinen Einzel, Doppel und gemischtes Doppel. In den Altersklassen U11 und U13 wird kein gemischtes Doppel angeboten. Es werden mindestens 3 Bezirks-RLT je Bezirk veranstaltet.

 

(3) Die jeweils zuständigen Bezirksjugendwarte veranstalten stellvertretend für den JuA des BWBV Regional-Ranglistenturniere U9, U11, U13, U15, U17, U19. Die Regional-RLT sind Qualifikationsturniere zu den Bezirks-RLT.

 

Die Regelungen bei Regional-RLT (regionale Aufteilung, Anzahl, Disziplinen, etc.) orientieren sich an den Bezirks-RLT und werden in den Durchführungsbestimmungen der Bezirke veröffentlicht.

 

(4) Der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart vergibt die RLT an ausrichtende Vereine. Die Ausrichtung dieser Veranstaltungen hat der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV zur Bewerbung auszuschreiben. Die Bewerbung der Vereine erfolgt über das offizielle Ausrichterformular (Anhang 1 SpO). Über die Vergabe einer Veranstaltung entscheidet der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart.

 

(5) Der JuA legt die Wettkampftermine auf Baden-Württembergischer Ebene und mindestens 3 Termine für Bezirks-RLT in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan des DBV fest und veröffentlicht diese rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV. Die jeweils zuständigen Bezirksjugendwarte legen alle weiteren Wettkampftermine auf Bezirksebene in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan des BWBV fest und veröffentlichen diese rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV.

 

Des Weiteren veröffentlicht der JuA bzw. der jeweils zuständige Bezirksjugendwart rechtzeitig eine Ausschreibung unter Angabe der teilnahmeberechtigten Altersklassen (Spielsaisonzugehörigkeit) sowie unter Angabe der Meldebestimmungen (Meldegebühren nach Anhang 1 dieser JO), des Spielortes, der Startzeiten, des Spielmodus im amtlichen Organ des BWBV.

 

(6) Spätestens zum Zeitpunkt der Ausschreibungen von Regional-RLT hat der jeweils zuständige Bezirksjugendwart eine Liste der direkt für die Bezirks-RLT qualifizierten Spieler im amtlichen Organ des BWBV zu veröffentlichen. Diese Spieler sind für die Regional-RLT freigestellt.

 

Spätestens zum Zeitpunkt der Ausschreibungen der Bezirks-RLT hat der JuA eine Liste der direkt für die BWBV-RLT qualifizierten Spieler im amtlichen Organ des BWBV zu veröffentlichen. Diese Spieler sind für die Bezirks-RLT freigestellt. Teilnehmer an Meisterschaften oder RLT des DBV sind automatisch für die nächstfolgenden BWBV-RLT qualifiziert.

 

Für einzelne BWBV-RLT können Spieler durch  den LA-LS befreit werden.

 

Für alle nicht freigestellten Spieler sind die jeweiligen RLT Qualifikationskriterium zu den nächstfolgenden ranghöheren RLT.

 

(7) Die Teilnahme an einem RLT darf keinem bereits für ranghöhere RLT qualifizierten Spieler verwehrt werden. Es können jedoch Einschränkungen bezüglich der zu spielenden Altersklassen gemacht werden. Von einzelnen Turnieren auf Bezirksebene können Spieler durch den Bezirks- oder BWBV-Jugendwart befreit werden. Von einzelnen BW-RLT können Spieler durch den BW-Jugendwart oder den LA-LS befreit werden.

 

(8) Alle RLT werden im K.O.-System ausgetragen, wobei jeder Platz ausgespielt wird.


 

 

Bei Regional- und Bezirks-RLT kann der Spielmodus bei Bedarf vom Bezirksjugendwart abgeändert werden. Beim 1. BWBV-RLT kann der Spielmodus bei Bedarf vom JuA abgeändert werden.

 

Ein abgeänderter Spielmodus wird in den Durchführungsbestimmungen der Bezirke bzw. im amtlichen Organ des BWBV veröffentlicht.

 

(9) Die Regelungen des § 27 Abs. 7 - 9 gelten für alle RLT gleichermaßen. Weiterhin ist § 13 zu beachten.

 

§ 34     Meldebestimmungen BWBV-RLT

 

(1) Zur Teilnahme eines Spielers an den jeweiligen BWBV-RLT ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich. Die Meldung ist frist- und formgerecht auf dem dafür vorgesehenen Meldeformular (Anhang 4 SpO) an die in der Ausschreibung angegebene Anschrift zu richten.

 

Die Meldung muss enthalten:

 

-            Kontaktadresse des meldenden Vereins

-            Name, Vorname, Geburtsdatum, Spielerlaubnisnummer, Verein jedes gemeldeten Spielers

-            Disziplin und Altersklasse, in welcher der jeweilige gemeldete Spieler starten soll.

 

Sollen in Doppeldisziplinen Spieler unterschiedlicher Vereine gemeinsam antreten, so hat die ordnungsgemäße Meldung von beiden betroffenen Vereinen zu erfolgen.

 

Die formgerechte Meldung dient der Überprüfung der Spielerlaubnis. In Form und Inhalt unvollständige Meldungen können ebenso abgelehnt werden wie Meldungen, bei denen die veröffentlichten Meldefristen nicht eingehalten werden.

 

(2) Die Anzahl der Teilnehmer an dem 1.BWBV-RLT (nur Einzeldisziplinen) wird entsprechend der Teilnehmerzahlen der verschiedenen Altersklassen festgelegt.

 

Die Startberechtigung regelt sich wie folgt:

 

-            4 vom JuA namentlich benannte, aufgrund der letztjährigen Spielergebnisse für Bezirks-RLT freigestellte Spieler sind startberechtigt.

 

-    Je Bezirk sind 4 Spieler in Reihenfolge der Abschlussrangliste der jeweiligen Bezirks-RLT startberechtigt

 

Die Anzahl der Teilnehmer an allen weiteren BWBV-RLT der Einzeldisziplinen wird entsprechend der Teilnehmerzahlen der verschiedenen Altersklassen festgelegt.

 

Für diese RLT regelt sich die Startberechtigung wie folgt:

 

-      Die Startberechtigung ergibt sich aus der Reihenfolge der Setzliste gemäß § 41.

 

-      Werden qualifizierte Spieler nicht gemeldet, können weitere Spieler in Reihenfolge der Setzliste nachrücken.

 

Die Anzahl der Teilnehmer an den jeweiligen BWBV-RLT im Doppel wird entsprechend Teilnehmerzahlen der verschiedenen Altersklassen festgelegt.

 

Für diese RLT regelt sich die Startberechtigung wie folgt:

 

a)    Gemischtes Doppel:

 

-      Bis zu 4 vom LA-LS des BWBV zusammengestellte Paarungen sind spielberechtigt.

 

-      Je Bezirk sind 3 Paarungen in Reihenfolge der Abschlussrangliste der jeweiligen Bezirks-RLT startberechtigt.

 

-      Nicht beanspruchte Startplätze können entsprechend der jeweiligen Abschluss-ranglisten auf die Bezirke verteilt werden.

 

b)    Doppeldisziplinen:

 

-      Bis zu 2 vom LA-LS des BWBV zusammengestellte Paarungen sind spielberechtigt.

 

-      Den Bezirken stehen 6 Startplätze zur Verfügung in Reihenfolge der BW-Rangliste der laufenden Saison.

 

-      Nicht beanspruchte Startplätze können entsprechend der jeweiligen Abschluss-ranglisten auf die Bezirke verteilt werden.

 

In besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit oder Verletzung) können durch den JuA Ausnahmen bei der Zulassung gemacht werden.

 

(3) Spieler, denen aufgrund der Teilnahmebedingungen die Teilnahme an einer Disziplin, in der sie gemeldet wurden, abgesagt werden muss, werden über die Kontaktadresse des jeweiligen Vereins benachrichtigt. Erfolgt keine Absage, ist der Spieler startberechtigt.


 

 

§ 35     Meldebestimmungen Regional-/Bezirks-RLT

 

(1) Zur Teilnahme eines Spielers an den jeweiligen Regional- bzw. Bezirks-RLT ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich. Die Meldung ist frist- und formgerecht auf dem dafür vorgesehenen Meldeformular (Anhang 4 SpO) an die in der Ausschreibung angegebene Anschrift zu richten.

 

Die Meldung muss enthalten:

 

-      Kontaktadresse des meldenden Vereins

-      Name, Vorname, Geburtsdatum, Spielerlaubnisnummer, Verein jedes gemeldeten Spielers

-      Disziplin und Altersklasse, in welcher der jeweilige gemeldete Spieler starten soll.

 

Sollen in Doppeldisziplinen Spieler unterschiedlicher Vereine gemeinsam antreten, so hat die ordnungsgemäße Meldung von beiden betroffenen Vereinen zu erfolgen.

 

Die formgerechte Meldung dient der Überprüfung der Spielerlaubnis. In Form und Inhalt unvollständige Meldungen können ebenso abgelehnt werden wie Meldungen, bei denen die veröffentlichten Meldefristen nicht eingehalten werden.

 

(2) Es kann nur an den RLT des Bezirkes gemeldet und teilgenommen werden, dem der meldende Verein angehört.

 

(3) Die Regional-RLT sind in jedem Fall meldeoffen.

 

Die Bezirks-RLT sind grundsätzlich meldeoffen, falls keine Regional-RLT in dem entsprechenden Bezirk angeboten werden.

 

Teilnahmebeschränkungen der jeweiligen Bezirke sind als Durchführungsbestimmungen der Bezirke zu veröffentlichen. Die Anzahl der TN an den Bezirks-RLT wird entsprechend der Teilnehmerzahlen der verschiedenen Altersklassen in den Regionen festgelegt.

 

§ 36     Durchführungsbestimmungen RLT

 

(1) Bei Regional- bzw. Bezirks-RLT werden in jeder Disziplin alle Spieler bzw. Paarungen gesetzt. Die Setzliste bestimmt sich aus den jeweils vorangegangenen Ergebnissen gemäß § 41.

 

Bei BWBV-RLT werden in jeder Disziplin alle Spieler bzw. Paarungen gesetzt. Die Setzliste bestimmt sich aus den jeweils vorangegangenen Ergebnissen gemäß § 41. Für das jeweils 1. BWBV-RLT einer Disziplin vergibt der JuA die ersten 8 Setzplätze (bei nominell 24 oder mehr Teilnehmern) bzw. die ersten 4 Setzplätze (bei nominell weniger als 24 Teilnehmern) an die direkt qualifizierten Spieler bzw. Paarungen.


 

Die jeweils nachfolgenden 4 Setzplätze werden unter den gleichrangigen Spielern bzw. Paarungen der Bezirksranglisten in deren Reihenfolge ausgelost. Direkt qualifizierte Spieler bzw. Paarungen, welche noch keinen Setzplatz erhalten haben, werden den Ranglisten des jeweilig zugehörigen Bezirks vorangestellt.

 

(2) In der ersten Runde eines RLT sollen möglichst keine Spieler aus einem Verein, bei  BWBV-RLT aus einem Bezirk gegeneinander antreten müssen.

 

(3) Der Ausrichter von RLT ist verpflichtet für die Plätze 1 – 4 Urkunden und Preise auszusetzen, die insgesamt mindestens 30% der bei den RLT erhobenen Meldegebühren entsprechen.

 

(4) Die Ergebnisse der BWBV-RLT werden in der BWBV-Rangliste gemäß § 39 berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse der Bezirks-RLT werden in den jeweiligen Bezirks-Ranglisten gemäß § 40 berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse der Regional-RLT werden in den jeweiligen Regional-Ranglisten gemäß § 40 berücksichtigt.

 

(5) Der Ausrichter von RLT verpflichtet sich, dem jeweils zuständigen Jugendwart innerhalb von 2 Tagen nach Veranstaltungsende das Turnierergebnis zugänglich zu machen, andernfalls wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 15,- € fällig.

 

Ein Turnierbericht ist binnen 10 Tagen an das amtliche Organ des BWBV zu senden, andernfalls wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,- € fällig.

 

§ 37     Qualifikation zu Südostdeutschen RLT / Deutschen RLT

 

(1) Die Bekanntgabe der qualifizierten Spieler und der Ersatzspieler zu den RLT der Gruppe Süd-Ost erfolgt zusammen mit der Ausschreibung dieser Turniere rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV. Zur Teilnahme eines Spielers an den jeweiligen RLT der Gruppe Süd-Ost ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich.

 

Für die aus dem Bereich des BWBV zugelassenen Spieler kann der LA-LS des BWBV für jede Altersklasse je zwei Spieler bzw. zwei Paarungen in Einzel, Doppel und Mixed sowie alle mit Spielern aus anderen Landesverbänden gebildeten Doppel bzw. Mixed benennen.

 

Neben den direkt für die RLT der Gruppe Süd-Ost qualifizierten Spielern und den durch den LA-LS benannten Spielern bzw. Paarungen sind für das 1. RLT der Gruppe Süd-Ost so viele Spieler in Reihenfolge der entsprechenden BWBV-Rangliste qualifiziert, bis die Quote des BWBV erschöpft ist. Für jedes weitere RLT der Gruppe SüdOst sind neben den direkt qualifizierten Spielern und den durch den LA-LS benannten Spielern bzw. Paarungen so viele Spieler in Reihenfolge der entsprechenden Südostdeutschen Rangliste und danach der entsprechenden BWBV-Rangliste qualifiziert, bis die Quote des BWBV erschöpft ist.


 

 

Werden qualifizierte Spieler nicht gemeldet, können weitere Spieler in der Reihenfolge der entsprechenden BWBV-Rangliste nachrücken.

 

In besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit oder Verletzung) können Ausnahmen bei der Zulassung gemacht werden.

 

(2) Neben den zu Deutschen RLT direkt qualifizierten Spielern / Paarungen werden vom Jugendwart der Gruppe Süd-Ost die übrigen Startberechtigten nach der Gruppenordnung in Absprache mit den übrigen Jugendwarten der Gruppe benannt.

 

Für die Deutschen RLT qualifizierte Spieler werden vom LA-LS eingeladen.

 

 

 

 

 

VII.       RANGLISTEN, SETZLISTEN

 

 

§ 38     Zweck, Führung der Ranglisten

 

(1) Zur Leistungsbewertung jugendlicher Spieler werden vom JuA bzw. den jeweils zuständigen Bezirksjugendwarten jährlich für jede Disziplin Ranglisten geführt, in denen die jeweiligen Ergebnisse von Spielern bei Teilnahme an RLT bzw. Meisterschaften berücksichtigt werden.

 

(2) Der JuA ist für die Führung der jeweiligen BWBV-Ranglisten für alle Altersklassen und Disziplinen verantwortlich. Die Endstände der jeweiligen BWBV-Ranglisten sind zu veröffentlichen.

 

(3) Die Bezirksjugendwarte sind für die Führung der jeweiligen Regional- bzw. Bezirksranglisten für alle Altersklassen und Disziplinen verantwortlich. Die Endstände der jeweiligen Regional- bzw. Bezirksranglisten sind zu veröffentlichen und dem BWBV-Jugendwart für das 1. BWBV-RLT sowie für die BW-Meisterschaft zur Verfügung zu stellen.

 

Die Zusammenstellung der Regionalranglisten orientiert sich an der Zusammenstellung der Bezirksranglisten und wird in den Durchführungsbestimmungen der Bezirke veröffentlicht.

 

 


 

 

§ 39     Zusammenstellung BWBV-Ranglisten

 

 

(1) Für die Wertung zur jeweiligen BW-Rangliste werden die Ergebnisse der Teilnehmer bei den BWBV-Meisterschaften und den BWBV-RLT herangezogen.

 

(2) Wertungspunkte:

 

a)    BWBV.RLT :

Die Spieler bzw. Paarungen erhalten Wertungspunkte entsprechend der Platzierung bei dem BWBV-RLT. Spieler, die einen der nicht ausgespielten Ranglisten­plätze belegen
(1. BWBV-RLT), erhalten als Mittelwert folgende Punkte: Platz 17 – 20 18 Punkte,
Platz 21 – 24 22 Punkte, Platz 25 – 28 26 Punkte.

 

b)    BWBV-Meisterschaften

Jeder Teilnehmer der BWBV-Meisterschaften erhält für die erreichte Platzierung folgende Wertung:

 

Platz 1                           1     Punkt

Platz 2                           2  Punkte

Halbfinale                       3   Punkte

Viertelfinale                    5   Punkte

Achtelfinale                    9   Punkte

Platz 17 – 24               17   Punkte

 

c)    Bei Nichtteilnahme an einem BWBV-RLT oder an den BWBV-Meisterschaften erhält jeder Spieler bzw. jede Paarung in den einzelnen Disziplinen folgende Wertung: Zugelassene Teilnehmerzahl + x.

 

(3) Ranglistenwertung:
Die Ranglisten werden für jede Altersklasse und Disziplin getrennt geführt.
In den Doppeldisziplinen werden die Spieler einzeln (nicht als Paarung) geführt.

 

(4) Die Reihenfolge der BWBV-Rangliste ergibt sich wie folgt:

 

a)    Einzeldisziplinen:
Die Summe der drei besten Wertungen der Verbandsturniere und der BWBV-Einzelmeisterschaften. Spieler mit weniger als drei Wertungen werden im Endstand der jeweiligen BW-Rangliste nicht berücksichtigt.

Bei Punktgleichheit gilt das bessere zuletzt erzielte Ergebnis.

b)    Gemischtes Doppel und Doppeldisziplinen:
Die Summe der besten Wertung der Verbandsturniere und der BWBV-Meisterschaften. Spieler mit nur einer Wertung werden im Endstand der jeweiligen BW-Rangliste nicht berücksichtigt.

Bei Punktgleichheit gilt das bessere zuletzt erzielte Ergebnis.


 

 

(5) Freistellungen von BWBV-Ranglistenturnieren
Die für das 1. oder 2. und 3. BWBV-RLT befreiten Spieler bzw. Paarungen, die beim 2. oder 3. BWBV-RLT in einer höheren Altersklasse mitspielen, erhalten in ihrer Altersklasse als Ersatzwertung für die deshalb nicht gespielten Turniere in der jeweiligen Disziplin die Wertung, die ihrem vorgesehenen Ranglistenplatz entspricht. In der höheren Altersklasse erhalten sie in der jeweiligen Disziplin die nach § 39 (6) JO vorgesehene Wertung.

 

(6) Eine Ersatzwertung ist bei Kaderlehrgängen, Turnieren auf höherer Ebene oder Befreiung von Turnieren ebenso wie beim Spielen in einer höheren Altersklasse und Fehlen wegen Krankheit (Nachweis ist durch Attest oder Bescheinigung zu erbringen) oder anderen besonders begründeten Fällen möglich. Diese Ersatzwertung entspricht der besten auf einem Turnier derselben Kategorie erreichten Punktzahl.

 

(7) Eine Fortschreibung über die Jahre erfolgt nicht. Die Abschlussrangliste wird als ein wesentlicher Leistungsnachweis bei der Kadernominierung mit herangezogen.

 

§ 40     Zusammenstellung Bezirksranglisten

 

(1) Für die Wertung zur jeweiligen Bezirksrangliste werden die Ergebnisse der Teilnehmer bei der Bezirks-Meisterschaft und den Bezirks-RLT herangezogen.

 

(2) Die Wertungspunkte eines erzielten Ergebnisses ergeben sich aus der entsprechenden Platzierung bei der zu wertenden Veranstaltung.

 

Werden einzelne Platzierungen nicht ausgespielt, erhalten die Teilnehmer folgende Wertungspunkte:

 

Halbfinale:                                   3 Punkte

Viertelfinale:                                 5 Punkte

Achtelfinale:                                 9 Punkte

alle weiteren Platzierungen:      17 Punkte

 

(3) Maximal eine Ersatzwertung ist bei Kaderlehrgängen, Turnieren auf höherer Ebene oder Befreiung von Turnieren sowie beim Fehlen wegen Krankheit, aus schulischen oder kirchlichen Gründen (Nachweis ist durch Attest oder Bescheinigung zu erbringen) oder anderen besonders begründeten Fällen möglich. Diese Ersatzwertung entspricht dem Durchschnitt der auf den Turnieren dieser Kategorie erreichten Punktzahl.

 

(4) Die Reihenfolge der jeweiligen Bezirksrangliste ergibt sich aus der Summe der drei besten Wertungen der Bez.-RLT und der Bezirksmeisterschaften. Bei Punktgleichheit gilt das bessere zuletzt erzielte Ergebnis. Spieler mit weniger als drei Wertungen werden im Endstand der jeweiligen Bezirksrangliste nicht berücksichtigt.

Freistellungen: Die für die Bezirksranglistenturniere freigestellten Spieler, die in einer höheren Altersklasse mitspielen, erhalten in ihrer Altersklasse die Ersatzwertung, die ihrem vorgesehenen Ranglistenplatz entspricht.


 

 

§ 41     Setzlisten Verbandsturniere

 

(1) Die bei BWBV-RLT bzw. –Meisterschaft bzw. bei Bezirks-Meisterschaft gemäß BWBV-Rangliste zu vergebenden Setzplätze richten sich nach:

 

-            dem Endstand der jeweiligen Bezirksranglisten für das 1. BWBV-RLT

-            der jeweils aktuellen Reihenfolge der BWBV-Rangliste gemäß § 39 für alle weiteren BWBV-RLT bzw. -Meisterschaft bzw. Bezirks-Meisterschaft

 

(2) Die bei Bezirks-RLT bzw. -Meisterschaft gemäß Bezirksrangliste zu vergebenden Setzplätze richten sich nach:

 

-            dem altersbereinigten Endstand der jeweiligen letztjährigen Bezirksranglisten für das 1. Bezirks-RLT

-            der jeweils aktuellen Reihenfolge der Bezirksrangliste gemäß § 40 für alle weiteren Bezirks-RLT bzw. –Meisterschaft

 

(3) Setzpunkte: Spielern, die bei einem Turnier nicht spielen, wird für dieses Turnier eine Punktzahl zugeordnet, die dem vorgesehenen Setzplatz oder der besten Platzierung in dieser Turnierkategorie entspricht.

 

(4) Werden für die Qualifikation zu einem Turnier Zwischenstände von Ranglisten benötigt, wird der Stichtag dafür im amtlichen Organ veröffentlicht

 

 

 

 

VIII.      SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

 

§ 42     Schlussbestimmungen

 

(1) Diese JO sowie deren Anhänge wurde durch Beschluss des BWBV-Präsidium am 16.02.2007 verabschiedet und tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


 

IX.     ANHÄNGE ZUR JUGENDORDNUNG

 

 

ANHANG 1     Meldegebühren / Sonstige Gebühren für Veranstaltungen des BWBV

 

 

Die in der vorangegangen JO aufgeführten Meldegebühren sind wie folgt vom JuA festgelegt worden :

 

IV.        Mannschaftsmeisterschaft U15, U19

       Startgebühren je teilnehmender Minimannschaft
je Spieltag der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft                                                 5,00 €

 

       Startgebühren je teilnehmender Mannschaft
je Spieltag der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft                                               20,00 €

 

       Startgebühren je teilnehmender Mannschaft
der Baden-Württembergischen Mannschaftsmeisterschaft                                 25,00 €

 

V.         Meisterschaften

       Meldegebühr je Spieler zur Baden-Württembergischen Meisterschaft,
für die 1. Disziplin                                                                                                     7,00 €

 

       Meldegebühr je Spieler zur Bezirks-Meisterschaft,
für die 1. Disziplin                                                                                                     5,00 €

 

       Meldegebühr je Spieler zu Meisterschaften,
für jede weitere Disziplin                                                                                          2,50 €

 

VI.        Ranglistenturniere

       Meldegebühr je Spieler zu Baden-Württembergischen RLT,
für die 1. Disziplin                                                                                                     7,00 €

 

       Meldegebühr je Spieler zu Regional- bzw. Bezirks-RLT,
für die 1. Disziplin                                                                                                     5,00 €

 

       Meldegebühr je Spieler zu RLT,
für jede weitere Disziplin                                                                                          2,50 €

 

Die in der vorangegangen JO aufgeführten sonstigen Gebühren sind wie folgt festgelegt worden :

 

III.        Wettkampfbestimmungen, § 12 Spielerlaubnis, Spielberechtigung

       Ausstellungs-/Umschreibungsgebühr gemäß § 8 Finanzordnung

 

 

Eine Auflistung der in der vorangegangenen JO aufgeführten Ordnungsgebühren ist auf einem Informationsblatt „Ordnungsgebühren“ zusammengefasst. Dieses Informationsblatt steht unter http://www.bwbv.de zum Download bereit bzw. kann als Datei (eMail, Diskette) oder Ausdruck bei der Geschäftsstelle des BWBV angefordert werden.

 


 

ANHANG 2     Vorgesehene Meldeformulare

 

 

Die hier abgebildeten Meldeformulare stehen als Original unter http://www.bwbv.de zum Download bereit bzw. können als Datei (eMail, Diskette) oder Ausdruck bei der Geschäftsstelle des BWBV angefordert werden.

 

 

 


 

Letzte Änderung (in blauer Schrift dargestellt)

Präsidiumssitzung 24.07.2011

§ 24     Durchführung von Mannschaftsspielen

 

(1) Die Ausrichter der Spieltage übernehmen die Pflichten des Heimvereins.

 

(2) Die Ausrichter der Spieltage tragen alle Kosten für die Spielhalle und Spielberichtsbögen. Sie leiten die Spiele und erstellen falls möglich am Spieltag eine provisorische Tabelle. Sie senden die Originale der Spielberichte binnen 2 Tagen an die Staffelleiter, sonst wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 15,- € fällig.

 

(3) Der Ausrichter eines Spieltages hat das Recht von jeder Mannschaft ein Startgeld in Höhe von 20, € je Spieltag der Bezirks-Mannschaftsmeisterschaft, 25,- € bei der Baden-Württembergische Mannschaftsmeisterschaft zu erheben. Für Minimannschaften beträgt das Startgeld 15,- € je Mannschaft und Spieltag.

 

 

§ 37     Qualifikation zu Südostdeutschen RLT / Deutschen RLT

 

(1) Die Bekanntgabe der qualifizierten Spieler und der Ersatzspieler zu den RLT der Gruppe Süd-Ost erfolgt zusammen mit der Ausschreibung dieser Turniere rechtzeitig im amtlichen Organ des BWBV. Zur Teilnahme eines Spielers an den jeweiligen RLT der Gruppe Süd-Ost ist eine Meldung des jeweiligen Vereins erforderlich.

 

Für die aus dem Bereich des BWBV zugelassenen Spieler kann der LA-LS des BWBV für jede Altersklasse je einen Spieler bzw. eine Paarungen in Einzel, Doppel und Mixed sowie alle mit Spielern aus anderen Landesverbänden gebildeten Doppel bzw. Mixed benennen.

 

 

 

§ 39     Zusammenstellung BWBV-Ranglisten

 

(6) Eine Ersatzwertung ist bei Kaderlehrgängen, bei Turnieren auf höherer Ebene (z.B. auf Gruppen- und nationaler Ebene, beim Bundesfinale "Jugend trainiert für Olympia") oder Befreiung von Turnieren ebenso wie beim Spielen in einer höheren Altersklasse und Fehlen wegen Krankheit (Nachweis ist durch Attest oder Bescheinigung zu erbringen) oder anderen besonders begründeten Fällen möglich. Diese Ersatzwertung entspricht der besten auf einem Turnier derselben Kategorie erreichten Punktzahl.