BWBV
ORGANISATIONSPLAN
Stand:
06/2007
letzte Änderung hier
1. ALLGEMINE
BESTIMMUNGEN
2.1 Die
Mitgliederversammlung (Verbandstag)
2.1.1 Zusammensetzung
2.1.2 Aufgaben
2.2 Das
Präsidium
2.2.1 Zusammensetzung
2.2.2 Aufgaben
2.3 Das
Verbandsgericht
2.3.1 Zusammensetzung
2.3.2 Aufgaben
2.4 Die
Spruchkammer
2.4.1 Zusammensetzung
2.4.2 Aufgaben
2.5 Die
Bezirksversammlung
2.5.1 Zusammensetzung
2.5.2 Aufgaben
2.6 Der
Bezirksvorstand
2.6.1 Zusammensetzung
2.6.2 Aufgaben
2.7 Der
Spielausschuss
2.7.1 Zusammensetzung
2.7.2 Aufgaben
2.8 Die
Jugendversammlung
2.8.1 Zusammensetzung
2.8.2 Aufgaben
2.9 Der
Jugendausschuss
2.9.1 Zusammensetzung
2.9.2 Aufgaben
2.10 Der
Lehr- und Leistungssportausschuss
2.10.1 Bereich
Lehre (LA-L)
2.10.1.1 Zusammensetzung
2.10.1.2 Aufgaben
2.10.2 Bereich
Leistungssport (LA-LS)
2.10.2.1 Zusammensetzung
2.10.2.2 Aufgaben
2.11 Die
Schiedsrichtervollversammlung
2.11.1 Zusammensetzung
2.11.2 Aufgaben
2.12 Der
Schiedsrichterausschuss
2.12.1 Zusammensetzung
2.12.2 Aufgaben
2.13
BWBV-Tr
2.14 Arbeitsgruppen
und sonstige Verbandsmitarbeiter
Im Organisationsplan des Baden-Württembergischen Badmintonverbandes e.V. (BWBV) sind die einzelnen Organe, die sich aus § 14 der Satzung des BWBV ergeben, in ihrer Zusammensetzung, den Aufgabenbereichen und Zuständigkeiten im einzelnen dargestellt.
Die Zusammensetzung der Gremien ist in Bezug auf das Stimmrecht abschließend. Für alle Gremien gilt aber, dass im Einzelfall zu den Sitzungen weitere Personen beratend hinzugezogen werden können.
2.1 Die Mitgliederversammlung (Verbandstag gemäß § 14 a) der Satzung)
2.1.1 Zusammensetzung
Die Mitgliederversammlung (Verbandstag) setzt sich zusammen aus:
|
Delegierte
der Mitglieder (Vereine) |
(Anzahl
der Delegierten und Stimmen entsprechend § 18 Satzung) |
|
Mitglieder
des Präsidiums |
Entsprechend
§ 25 Satzung: a) dem Präsidenten, b) einem Vizepräsidenten A als ständigen allgemeinen Stellvertreter, c) zwei weiteren Vizepräsidenten (B und C), d) den Vorsitzenden der Bezirke (im Verhinderungsfall des Bezirksvorsitzenden kann ein anderes Vorstandsmitglied des betreffenden Bezirks das Sitz- und Stimmrecht des Bezirksvorsitzenden wahrnehmen), e) dem haupt- oder nebenamtlich eingesetzten Geschäftsführer (in beratender Funktion, ohne Stimmrecht). Bei Doppelfunktion einzelner Präsidiumsmitglieder kann
trotzdem nur eine Stimme pro Person wahrgenommen werden. |
|
Teilnahmerecht von
Mitgliedern der anderen Organe und des Justitiars |
Entsprechend
§ 18 Abs. 5 Satzung in beratender Funktion |
Der Verbandstag ist das oberste Organ des BWBV. Er
tritt im zweijährigen Rhythmus jeweils zwischen dem 15. Mai und dem
15. Juli eines Jahres (mit gerader Endzahl) zusammen. Die Aufgaben des
Verbandstages ergeben sich aus § 19 Satzung.
Darüber hinaus kontrolliert er die Personalentscheidungen des Präsidiums entsprechend § 29 Satzung.
2.2 Das Präsidium (gemäß § 14 b) der Satzung)
2.2.1 Zusammensetzung (gemäß § 25 Satzung)
Das Präsidium setzt sich
zusammen aus:
a) dem Präsidenten,
b) einem Vizepräsidenten A als ständigen allgemeinen Stellvertreter,
c) zwei weiteren Vizepräsidenten (B und C),
d) den Vorsitzenden der Bezirke (im Verhinderungsfall des
Bezirksvorsitzenden kann ein anderes Vorstandsmitglied des betreffenden Bezirks
das Sitz- und Stimmrecht des Bezirksvorsitzenden wahrnehmen),
e) dem haupt- oder nebenamtlich eingesetzten Geschäftsführer (in
beratender Funktion, ohne Stimmrecht).
Das Präsidium ist das oberste Verwaltungsorgan des Verbandes. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 26 Satzung. Es tagt nach Bedarf.
2.3 Das Verbandsgericht (gemäß § 14 c) der Satzung)
2.3.1 Zusammensetzung (gemäß § 31 Satzung)
Das Verbandsgericht setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden (1 Stimme)
b) 2 Beisitzer (je
1 Stimme)
c) 2 Ersatzbeisitzer (im Ersatzfall je 1 Stimme)
2.3.2 Aufgaben
des Verbandsgericht
Das Verbandsgericht entscheidet in der Besetzung von drei Personen. Es übt die Rechtsprechung in höchster Instanz nach den Bestimmungen der Rechtsordnung aus.
2.4 Die Spruchkammer (gemäß § 14 d) der Satzung)
2.4.1 Zusammensetzung (gemäß § 31 Satzung)
Die Spruchkammer setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden (1 Stimme)
b) 1 Stellvertreter (im Ersatzfall 1 Stimme)
Alle Streitigkeiten, die sich aus Entscheidungen von Rechtsorganen ergeben, sind erstinstanzlich durch die Spruchkammer zu entscheiden.
2.5 Die Bezirksversammlung (gemäß § 14 e) der Satzung)
2.5.1 Zusammensetzung
Die Bezirksversammlung setzt sich zusammen aus:
|
Delegierte
der Mitglieder (Vereine) |
(den Delegierten der
Mitglieder, die dem betreffenden Bezirk zugeordnet sind. Anzahl und
Stimmrecht ergibt sich aus § 18 der Satzung) |
|
Mitglieder
des |
Entsprechend
§ 4 Bezirksordnung: a) dem Bezirksvorsitzenden (1 Stimme) b) dem Bezirkssportwart (1 Stimme) c) dem
Bezirksjugendwart (1 Stimme) d) dem Bezirkspressewart (1 Stimme) e) dem Bezirks-AK-Wart (1 Stimme) |
|
Teilnahmerecht des
Präsidiums |
Das
Präsidium entsendet einen Vertreter in beratender Funktion. |
2.5.2 Aufgaben der Bezirksversammlung
Die Bezirksversammlungen sind jährlich nach Abschluss der Verbandsrunde und vor dem Verbandstag abzuhalten. Ihre Aufgaben ergeben sich aus § 3 Bezirksordnung.
2.6 Der Bezirksvorstand (gemäß § 14 f) der Satzung)
2.6.1 Zusammensetzung (gemäß § 4 Bezirksordnung)
Der Bezirksvorstand setzt
sich zusammen aus:
a) dem Bezirksvorsitzenden
b) dem Bezirkssportwart
c) dem Bezirksjugendwart
d) dem Bezirkspressewart
e) dem Bezirks-AK-Wart.
Die Aufgaben auf Bezirksebene (Spielbetrieb, Jugendbereich, Ergebnisdienst, AK-Spielbetrieb) werden vom Bezirksvorstand wahrgenommen.
Der Bezirksvorsitzende führt die laufenden Geschäfte, koordiniert die Arbeit des Bezirksvorstandes und ist zuständig für die Planung und Überwachung der Haushaltsmittel des Bezirkes.
Zu den Sitzungen des Bezirksvorstandes können weitere Personen hinzugezogen werden, soweit dies erforderlich ist.
Der Spielausschuss setzt sich zusammen aus:
a) dem
Sportwart (1
Stimme)
b) den
Bezirkssportwarten (je 1 Stimme)
c) dem
Vertreter des Präsidiums (1 Stimme)
Der
Jugend-, der Lehr- und der Schiedsrichterwart, sowie der Ranglistenbeauftragte
und der Sprecher der Aktive können bei Bedarf eingeladen werden und haben in
Entscheidungen, die ihr Ressort betreffen, ebenfalls je eine Stimme.
Der Spielausschuss tagt nach Bedarf. Er ist zuständig für
alle grundsätzlichen Fragen des Spielbetriebs im BWBV. Er bereitet hierbei
insbesondere Entscheidungen (Spielordnungsänderungen etc.) für das Präsidium
vor, vergibt Verbands-Turniere auf BWBV-Ebene, verwaltet Ranglisten für die
BWBV-Ebene, schreibt BWBV-Turniere aus, vergibt
Wertungsturniere, erstellt in Abstimmung mit Präsidium, Lehrausschuss,
Jugendausschuss und Schiedsrichterausschuss die Terminplanung und nimmt die
Kontakte zur Gruppe Südost im DBV und zum DBV wahr.
Er stellt die grundsätzlich einheitliche Handhabung der
Spielorganisation in den Bezirken sicher. Hierzu hat er ein Weisungsrecht
gegenüber den Bezirken.
Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus:
a) dem
Jugendwart (1
Stimme)
b) den
Bezirksjugendwarten (je 1
Stimme)
c) dem
Sprecher der Jugend (1 Stimme)
d) dem
Vertreter des Präsidiums (1
Stimme)
e) den
Jugendvertretern der Vereine (je 1
Stimme)
f) dem Landestrainer (1
Stimme)
g) vom
Präsidium bestellte Kader-Trainer der F bis D-Kader (je 1 Stimme)
Der Sport-, Schiedsrichter- und Lehrwart werden bei Bedarf
eingeladen und haben bei Entscheidungen, die ihre Ressorts betreffen, ebenfalls
je eine Stimme.
Die Jugendversammlung tagt einmal alle zwei Jahre im Wechsel
zum Verbandstag. Aufgabe der Jugendversammlung ist die Entscheidung über alle
grundsätzlichen Angelegenheiten der Badminton-Jugend im BWBV. Insbesondere
zählen dazu auch Entscheidungen über Änderungen der Jugendordnung.
2.9 Der Jugendausschuss
Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus:
a) dem
Jugendwart (1
Stimme)
b) den
Bezirksjugendwarten (je 1
Stimme)
c) dem
Sprecher der Jugend (1 Stimme)
d) dem
Vertreter des Präsidiums (1 Stimme)
Der
Sport-, Schiedsrichter- und Lehrwart, sowie der Landestrainer werden bei Bedarf
eingeladen und haben bei Entscheidungen, die ihre Ressorts betreffen, ebenfalls
je eine Stimme.
Der Jugendausschuss tagt bei Bedarf. Er regelt die laufenden
Geschäfte der Badmintonjugend. Er ist verantwortlich für den Spielbetrieb und
die Durchführung von Veranstaltungen der Badmintonjugend innerhalb des BWBV.
Des Lehr- und Leistungssportausschuss ist
unterteilt in die Bereiche Lehre
und Leistungssport.
2.10.1.1 Zusammensetzung:
Der Bereich der Lehre setzt sich zusammen aus:
a) dem
Lehrwart (1
Stimme)
b) dem
Sportwart (1
Stimme)
c) dem
Jugendwart (1
Stimme)
d) den
Mitgliedern des BWBV-Trainerteams (je 1
Stimme)
e) dem
Vertreter des Präsidiums (1 Stimme)
Der Schulsportreferent wird bei Bedarf eingeladen und hat
bei Entscheidungen, die sein Ressort betreffen, ebenfalls eine Stimme.
2.10.1.2 Aufgaben
Der Bereich Lehre tagt nach Bedarf. Er ist zuständig für die
Aus- und Fortbildung der Trainer, Übungsleiter
,Übungsleiterassistenten und Schülermentoren. Er organisiert und
überwacht hierbei die erforderlichen Maßnahmen. Weiterhin ist er verantwortlich
für die Erstellung und Durchführung von Ausbildungskonzepten.
Der
Bereich Lehre sorgt für die flächendeckende Versorgung des BWBV mit
entsprechend qualifizierten Trainern. Ebenso nimmt er die Kontakte zu den
staatlichen Stellen des Lehrwesens und zu dem entsprechendem
DBV-Organ wahr und erstellt in Abstimmung mit den Bedarfsstellen und
Sportschulen den jeweiligen Lehrgangsplan.
2.10.2.1 Zusammensetzung
Der Bereich des Leistungssports setzt sich zusammen aus:
a) dem
FLK Koordinator (1
Stimme)
b) dem
Jugendwart (1
Stimme)
c) dem
Vertreter des BWBV-Trainerteams (1 Stimme)
d) dem
Vertreter des Präsidiums (1
Stimme)
Der Sportwart und die Mitglieder des BWBV-Trainerteams werden bei Bedarf
eingeladen und haben bei Entscheidungen, die ihre Ressorts betreffen, ebenfalls
je eine Stimme.
2.10.2.2 Aufgaben
Der Bereich Leistungssport tagt
nach Bedarf. Er ist zuständig für die
Besetzung der verschiedenen Kader, legt die Mitglieder des BWBV-Trainerteams fest und organisiert die
Talentförderung einschließlich der Talentsichtung. Er nimmt die Kontakte zur
Gruppe Südost im DBV und zum DBV wahr. Er setzt die Delegationen zu
überregionalen Wettkämpfen zusammen und organisiert deren Umfeld (Fahrt,
Übernachtungen, ...).
2.11 Die Schiedsrichtervollversammlung (gemäß
§ 14 k) der Satzung)
2.11.1 Zusammensetzung
Die
Schiedsrichtervollversammlung setzt sich zusammen aus:
a) dem Schiedsrichterwart
b) bis zu 5 Fachreferenten (für die Bereiche „Vereine“,
„Ausbildung“, „Lehrgänge“, Bundesliga“ und „Einsatz“)
c) einem Vertreter des Präsidiums (ohne Stimmrecht)
d) dem Schiedsrichterstab (alle Schiedsrichter)
Die Schiedsrichtervollversammlung regelt die grundsätzlichen
Angelegenheiten des Schiedsrichterwesens im BWBV. Die
Schiedsrichtervollversammlung wird einmal alle zwei Jahre vom
Schiedsrichterwart als Vorsitzenden einberufen. Sie wählt den
Schiedsrichterwart und die Fachreferenten. Darüber hinaus dient sie vor allem
der Vorbereitung der Schiedsrichter auf die neue Saison (Theorie,
Rechtsentwicklung).
Die Fachreferenten betreuen in eigener Zuständigkeit die Bereiche „Vereine“, „Ausbildung“, „Lehrgänge“, „Bundesliga“ und „Einsatz“.
2.12 Der Schiedsrichterausschuss
(gemäß § 14 l) der Satzung)
2.12.1 Zusammensetzung
Die Schiedsrichterausschuss setzt sich zusammen aus:
a) dem Ausschussvorsitzenden (Schiedsrichterwart)
b) einem
Vertreter des Präsidiums (mit Stimmrecht)
c) bis zu 5 Fachreferenten (für die Bereiche „Vereine“,
„Ausbildung“, „Lehrgänge“, Bundesliga“ und „Einsatz“)
Der Schiedsrichterausschuss organisiert und leitet alle Schiedsrichtermaßnahmen im BWBV. Der Schiedsrichterausschuss tagt nach Bedarf. Er organisiert und leitet alle Schiedsrichtermaßnahmen im BWBV, insbesondere Lehrgänge und Einsätze aller Art. Die Aufgaben werden dabei unter den Fachreferenten in die Bereiche „Vereine“, „Ausbildung“, „Lehrgänge“, Bundesliga“ und „Einsatz“ aufgeteilt.
2.13 BWBV-Trainerteam
Das BWBV-Trainerteam umfasst die Trainer, die für den Verband im Jugendbereich tätig sind, insbesonders
Die Trainer werden vom LA-LS bestimmt. Sie ernennen einen Vertreter beim LA-LS.
2.14 Arbeitsgruppen
und sonstige Verbandsmitarbeiter
(gemäß § 26 Abs. 3 der Satzung)
Für besondere Aufgabenstellungen (z.B. Justitiar,
AK-Wart) können Mitarbeiter oder Arbeitsgruppen durch das Präsidium berufen
werden.
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Hinweis zur letzten Änderung:
Präsidiumsbeschluss 06/2007:
gelb markiert = Änderung
Des Lehr- und Leistungssportausschuss ist
unterteilt in die Bereiche Lehre
und Leistungssport.
2.10.1.1 Zusammensetzung:
Der Bereich der Lehre setzt sich zusammen aus:
a) dem
Lehrwart (1
Stimme)
b) dem
Sportwart (1
Stimme)
c) dem
Jugendwart (1
Stimme)
d)
den
Mitgliedern des BWBV-Trainerteams (je 1
Stimme)
e) dem
Vertreter des Präsidiums (1 Stimme)
Der Schulsportreferent wird bei Bedarf eingeladen und hat
bei Entscheidungen, die sein Ressort betreffen, ebenfalls eine Stimme.
2.10.1.2 Aufgaben
Der Bereich Lehre tagt nach Bedarf. Er ist zuständig für die
Aus- und Fortbildung der Trainer, Übungsleiter
,Übungsleiterassistenten und Schülermentoren. Er organisiert und
überwacht hierbei die erforderlichen Maßnahmen. Weiterhin ist er verantwortlich
für die Erstellung und Durchführung von Ausbildungskonzepten.
Der
Bereich Lehre sorgt für die flächendeckende Versorgung des BWBV mit
entsprechend qualifizierten Trainern. Ebenso nimmt er die Kontakte zu den
staatlichen Stellen des Lehrwesens und zu dem entsprechendem
DBV-Organ wahr und erstellt in Abstimmung mit den Bedarfsstellen und
Sportschulen den jeweiligen Lehrgangsplan.
2.10.2.1 Zusammensetzung
Der Bereich des Leistungssports setzt sich zusammen aus:
a) dem
FLK Koordinator (1
Stimme)
b) dem
Jugendwart (1
Stimme)
c)
dem
Vertreter des BWBV-Trainerteams (1 Stimme)
d) dem
Vertreter des Präsidiums (1
Stimme)
Der Sportwart und die
Mitglieder des BWBV-Trainerteams werden bei Bedarf
eingeladen und haben bei Entscheidungen, die ihre Ressorts betreffen, ebenfalls
je eine Stimme.
2.10.2.2 Aufgaben
Der Bereich Leistungssport tagt
nach Bedarf. Er ist zuständig für die
Besetzung der verschiedenen Kader, legt
die Mitglieder des BWBV-Trainerteams fest und organisiert die
Talentförderung einschließlich der Talentsichtung. Er nimmt die Kontakte zur
Gruppe Südost im DBV und zum DBV wahr. Er setzt die Delegationen zu
überregionalen Wettkämpfen zusammen und organisiert deren Umfeld (Fahrt,
Übernachtungen, ...).
2.13 BWBV-Trainerteam
Das BWBV-Trainerteam umfasst die Trainer, die für den Verband im Jugendbereich tätig sind, insbesonders
Die Trainer werden vom LA-LS bestimmt. Sie ernennen einen Vertreter beim LA-LS.