BWBV
Finanzordnung
Stand: 06/2010
letzte Änderung: hier
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Haushaltsplan
§ 2 Kassenverwaltung
§ 3 Aufgaben des Vorstand Finanzen
§ 4 Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten
§ 5 Sitzungen, Lehrgänge usw.
§ 6 Kassenprüfer
§ 7 Verbandsumlage
§ 8 Gebühren
§ 9 Rechtsorgane
§ 10 Erstattung von Auslagen
§ 11 Zuschüsse/ Mitglieder
§ 12 Zuschüsse/ Spieler
§ 13 Vergütung von Trainern
§ 14 Bezirke
§ 15 Vergütungen
§ 16 Bestimmung
§ 17 Bezahlung
von Ordnungsgebühren,
§ 18 Haftung
§ 19 Schlussbestimmungen
ANLAGE
1
ANLAGE 2
§ 1 Haushaltsplan
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der ordentliche Haushaltsplan für ein Geschäftsjahr ist auf Vorschlag des Präsidiums durch den Verbandstag des Baden-Württembergischen Badmintonverbandes e.V. (BWBV) zu genehmigen und bildet die Grundlage jeder Finanzgebarung des Landesverbandes.
Der ordentliche Haushaltsplan für ein Geschäftsjahr zwischen den
Verbandstagen ist vom Präsidium zu genehmigen und den Mitgliedern zur Kenntnis
zu geben. Die ordentlichen Haushaltspläne können auch als Doppelhaushalt
(Haushalt für Geschäftsjahr mit Verbandstag und Haushalt für Geschäftsjahr
zwischen Verbandstagen) durch den Verbandstag genehmigt werden.
(2) Reichen die in den einzelnen Positionen des genehmigten Haushaltsplanes für die vorgesehenen Zwecke eingeplanten Mittel nicht aus, so kann das Präsidium einen Ausgleich durch evtl. freie Mittel anderer Positionen herbeiführen, oder diese durch erhöhte Einnahmen decken.
§ 2 Kassenverwaltung
(1) Die Verbandskasse ist die einzige einnehmende und auszahlende Stelle des Verbandes. Der Zahlungsverkehr hat sich über die Bankkonten des Verbandes abzuwickeln.
(2) Das für die Finanzen zuständige Präsidiumsmitglied gemäß § 30 der Satzung (kurz: Vorstand Finanzen) hat nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Kassenbericht zu erstellen, dem Präsidium zur Kenntnis zu geben und dem Verbandstag vorzulegen. Der Kassenbericht zwischen den Verbandstagen ist vom Präsidium zu genehmigen.
§ 3 Aufgaben des Vorstand Finanzen
(1) Der Vorstand Finanzen ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten dem Verband gegenüber verantwortlich. Er überwacht den Ausgleich des Haushaltsplanes und ist befugt, über die finanzielle Planung der von den Organen veranstalteten Spiele, Lehrgänge usw. Anordnungen unter Wahrung der vom Präsidium festgesetzten Richtlinien unmittelbar zu treffen. Ihm obliegt es auch, die Abrechnungen zu überprüfen und ggf. richtig zu stellen.
(2) Mitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen (Verbandsabgaben) nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat der Vorstand Finanzen nach erneuter erfolgloser Zahlungsaufforderung dem geschäftsführenden Vorstand (nach § 26 BGB **) zu melden.
(3) Verzugszinsen können mit 3 % über dem entsprechenden Diskontsatz erhoben werden, ebenfalls anfallende zusätzliche Mahngebühren. Die Mahngebühr beträgt für die 1. bzw. 2. Mahnung jeweils 5,-- €.
** (§ 26 BGB ist am Ende der Finanzordnung abgedruckt)
§ 4 Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten
Der Abschluss von Verträgen sowie jegliches Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist dem geschäftsführenden Vorstand nach § 26 BGB vorbehalten. Verbindlichkeiten, die über den Betrag von 500,-- € im Einzelfall nicht hinausgehen, können vom Vorstand Finanzen selbst eingegangen werden. Zeichnungsbefugnis für Dritte erteilt der Präsident zusammen mit einem Vizepräsidenten.
§ 5 Sitzungen, Lehrgänge usw.
Die Organe berufen Sitzungen, Lehrgänge usw. nach Erfordernis selbst ein. Dem Vorstand Finanzen ist hiervon rechtzeitig, vorher unter Angabe der ungefähren Kosten, Mitteilung zu machen. Er ist zu Abstrichen berechtigt, wenn die Kosten normales Maß oder die bestehenden Richtlinien übersteigen.
§ 6 Kassenprüfer
Rechtzeitig nach einem Geschäftsjahr haben die Kassenprüfer die Finanzen und das Vermögen des BWBV einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und einen Prüfungsbericht zu erstellen. Den Kassenprüfern ist jederzeit Einblick in die Bücher und sämtliche Belege (einschließlich der zugrundeliegenden Verträge) zu gewähren.
§ 7 Verbandsumlage
(1) Die Verbandsumlage wird vom Verbandstag festgelegt. Sie beträgt
- pro
Mitglied, ohne aktive Mannschaft 75,-- €
- pro
Mitglied, mit einer oder zwei aktiven Mannschaften 125,-- €
- pro
Mitglied, mit mehr als zwei aktive Mannschaften 180,-- €
zuzüglich 135,-- € je aktiver Mannschaft.
Die Umlage ist am 01.02. eines Jahres fällig. Bei Teilnehmern am
Abbuchungsverfahren wird die Umlage am 15.02. abgebucht. Für die Umlage ist die
Anzahl der zum 01.08. gemeldeten Mannschaften der laufenden Saison maßgebend:
Umlage 2001 -> Saison 2000/2001;
Umlage 2002 -> Saison 2001/2002 usw.
(2) Eine Stundung kann in Härtefällen auf schriftlichen Antrag vom geschäftsführenden Vorstand gewährt werden, jedoch nicht über das Geschäftsjahr hinaus.
(3) Das amtliche Organ des Deutschen Badminton-Verbandes wird jeweils nach den gültigen Beschlüssen des DBV und des BWBV an die Mitglieder ausgeliefert und in Rechnung gestellt.
§ 8 Gebühren
a) Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 150,-- € erhoben. Diese Aufnahmegebühr ist mit dem Antrag auf Aufnahme fällig.
b) Bezugsgebühr für das amtliche Organ des BWBV
Der Bezugspreis für Vereine beträgt 18,00 € pro Exemplar im Jahr.
Der Bezugspreis für ein Privatabonnement beträgt 36,-- € pro Exemplar im Jahr.
c) Für die Ausstellung einer
Spielerlaubnis werden erhoben
6,-- €,
für die Umschreibung einer Spielerlaubnis,
ausgenommen Namensänderung,
6,-- €,
für die Sammelbeurkundung einer Trainer-/Übungsleiterlizenz 6,-- €,
für die Verlängerung einer Trainer-/Übungsleiterlizenz 6,-- €.
d)
Für die Teilnahme an BWBV-Lehrgängen werden folgende Gebühren erhoben:
|
Lehrgangsart |
Freitag bis |
Samstag/ Sonntag |
Tages- |
|
Lehrgänge
Leistungskader |
50,-- € |
30,-- € |
20,-- € |
|
Offene
Spielerlehrgänge |
100,-- € |
80,-- € |
40,-- € |
|
Schiedsrichter-Ausbildung |
|
|
|
|
- 1. und
2.Teillehrgang |
|
50,-- € |
|
|
- Fortbildung/Regelkundiger |
|
|
20,-- € |
|
Lehrer-/
Trainerfortbildung |
50,-- € |
40,-- € |
30,-- € |
|
ÜL-/Trainer-Ausbildung |
Gebühr nach
Ausschreibung |
|
|
|
Trainer-B |
200,-- € |
|
|
Trainer-C |
150,-- € |
|
|
Übungsleiterassistenten |
120,-- € |
Für 1/2 Wochenlehrgänge bzw. Wochenlehrgänge werden die Gebühren vom Lehrgangsleiter nach Absprache mit dem Vorstand Finanzen gesondert festgelegt.
e) Schiedsrichtereinsätze
Der BWBV als Veranstalter übernimmt die
Kosten für den Schiedsrichter:
- Übernachtungskosten für bis zu zwei Nächte,
- Tagegeld 25,-- €,
- Fahrtkosten 0,15 €/Km.
Mitglieder als Ausrichter haben folgende
Kosten zu ersetzen:
Für Pflichteinsätze, denen ein Vertrag mit
dem BWBV zugrunde liegt:
- Schiedsrichter,
- Tagegeld 25,-- €,
- Fahrtkosten 0,15 €/Km.
Dies gilt für Veranstaltungen auf deutscher, südostdeutscher Ebene, sowie für Baden-Württembergische Meisterschaften. Außerdem für Veranstaltungen, die vom Spielausschuss benannt werden.
§ 9 Rechtsorgane
Die Gebühren sind in § 18 der Rechtsordnung des BWBV geregelt.
§ 10 Erstattung von Auslagen
(1) Fahrtkostenentschädigung
An Fahrtkosten werden die Bahntarife der Bundesbahn 2. Klasse
einschließlich Zuschläge erstattet. Bei Benutzung von eigenen PKW innerhalb unseres
Verbandsgebietes werden je Km 0,30 € (entsprechend
§ 6 Abs. 2 Ziffer 2 a Landesreisekostengesetz
Baden-Württ.) vergütet. Es sind Fahrgemeinschaften zu bilden.
Bei Benutzung von eigenem PKW für Fahrten außerhalb des Verbandsgebietes ist die vorherige Genehmigung des Vorstandes Finanzen einzuholen.
Folgender
Personenkreis ist berechtigt, Fahrtkosten abzurechnen:
- Präsidium,
- Bezirksvorstand gemäß § 4 der Bezirksordnung,
- Spielausschuss,
- Lehr- und Leistungssportausschuss,
- Jugendausschuss,
- Jugendversammlung,
- Schiedsrichterausschuss,
- Fachwarte gemäß § 26 Abs. 3
Satzung,
- Trainer (im Auftrag des BWBV),
- Verbandsgericht,
- Spruchkammer,
- Kassenprüfer,
- ehrenamtliche Lehrgangsleiter (sofern sie
für den Verband tätig sind), sowie solche Personen, die vom Präsidium zu
besonderen Anlässen eingeladen bzw. delegiert werden,
- Teilnehmer von Arbeitsgruppen und
Mitarbeiter, die durch das Präsidium
eingesetzt sind.
Schiedsrichterbeobachter erhalten ein Tagegeld von 10,-- € und
Fahrtkostenerstattung
je Km von 0,15 €.
Lehrgangsleiter und Referenten auf Honorarbasis werden bei
Benutzung von eigenen PKW
je Km 0,20 € vergütet.
Lehrgangsteilnehmern (außer Teilnehmer an anderen Schiedsrichterlehrgängen als Bundesligaseminare für Schiedsrichter) werden bei Benutzung von eigenen PKW je Km 0,10 € vergütet; auch hier sind Fahrgemeinschaften zu bilden (pro Mitglied höchstens ein PKW bei bis drei Teilnehmern).
(2) Tagegeld
Das Tagegeld der im Auftrag des BWBV tätigen Person beträgt für eine Reise, die keinen vollen Kalendertag beansprucht, oder für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung einer mehrtägigen Reise, bei einer Dauer
- von weniger als 8 Stunden 0,-- €
- von mindestens 8 bis weniger als 14
Stunden 6,-- €
- von mindestens 14 bis weniger als 24
Stunden 12,-- €
Bei einer
mehrtägigen Reise beträgt das Tagegeld für den vollen Kalendertag 24,-- €.
Es gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Das Tagegeld wird bei unentgeltlich gewährter Verpflegung während der Reise um folgende Anteile gekürzt:
Frühstück 20/100,
Mittagessen 40/100,
Abendessen 40/100.
Den Abrechnungen von Lehrgängen ist mit der Abrechnung ein
Lehrgangsbericht der Verbandskasse einzureichen.
Präsidiumsmitglieder, Betreuer ohne Entlohnung, sofern sie vom Präsidium
eingesetzt sind, erhalten für den Einsatz bei allen überregionalen
Veranstaltungen eine Entschädigung in Höhe von 25,-- € über das Tagegeld
hinaus. Diese Entschädigung kann auf Beschluss des Präsidiums auch für
Veranstaltungen auf BWBV-Ebene gewährt werden.
Teilnehmern am Bundesligaseminar für Schiedsrichter erhalten ein
Tagegeld von 10,-- € und Fahrtkosten je Km von 0,15 €; es sind
Fahrgemeinschaften zu bilden.
Für Sitzungen der Verbandsorgane wird kein Tagegeld gezahlt.
(3) Sitzungsgeld
Für alle Sitzungen der Organe nach § 14 der BWBV-Satzung, sowie
Sitzungen von Arbeitsgruppen, die ordnungsgemäß nach der Geschäftsordnung
einberufen werden, wird ein Sitzungsgeld für Sitzungen bis 4 Stunden in
Höhe von 15,-- € und bei Sitzungen über 4 Stunden in Höhe von
25,-- € gewährt.
Dies gilt nicht für Geladene oder Delegierte. Mit der Einreichung der
Gesamtabrechnung von Sitzungen durch den jeweiligen Vorsitzenden ist dem Vorstand
Finanzen ein vollständiges Protokoll einzureichen.
(4) Übernachtungsgeld
Reisen mit Übernachtung sind vor Antritt dem Vorstand Finanzen zur Genehmigung vorzulegen. Übernachtungskosten werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.
(5) Nebenkosten
Nebenkosten werden auf Nachweis nach Überprüfung durch den Vorstand Finanzen vergütet.
§ 11 Zuschüsse/ Mitglieder
(1) Zuschüsse an Mitglieder für die Ausrichtung der vom BWBV veranstalteten Meisterschaften und Turniere:
a) Südostdeutsche Meisterschaften/Ranglistenturniere,
b) Baden-Württembergische Meisterschaften/Ranglistenturniere,
c) BW-Schüler/Jugend-Mannschaftsmeisterschaften.
Für die Veranstaltungen a) und b) erhält der Ausrichter die Startgelder
und übernimmt dafür sämtliche Kosten (Hallenkosten, Kosten für Organisation und
Werbung, Schiedsrichter, Preisgelder und Sachpreise). Ausnahmen können durch
Vertrag geregelt werden. Dieser bedarf der Zustimmung des Vorstandes Finanzen.
Zu den Veranstaltungen a) bis c) wird vom BWBV eine Person delegiert.
(2) BW-Jugend-Schüler-Mannschaftsmeisterschaften
Startgeld und Zuschüsse
a) Das
Startgeld pro gemeldete Mannschaft beträgt 25,-- € .
b) Für die Veranstaltung erhält der Ausrichter die Startgelder und übernimmt dafür sämtliche Kosten (Hallenkosten, Kosten für Organisation und Werbung, Schiedsrichter, Preisgelder und Sachpreise). Ausnahmen können durch Vertrag geregelt werden. Dieser bedarf der Zustimmung des Vorstandes Finanzen.
(3) Länderspiele
Auf Antrag des Ausrichters kann vom Präsidium ein Zuschuss festgesetzt werden.
§ 12 Zuschüsse/ Spieler
(1) Zuschüsse an Mitglieder
Zuschüsse an Mitglieder bei Entsendung von Spielern zu überregionalen Meisterschaften und Turnieren außerhalb unseres Verbandsgebietes:
- Senioren:
Internationale
Deutsche Meisterschaften,
soweit vom BWBV-Spielausschuss gemeldet, pro Teilnehmer 50,-- €
DBV-Ranglistenturniere Aktive,
pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld
und den Physiotherapeuten.
Deutsche Meisterschaften, pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den Physiotherapeuten.
Südostdt. Meisterschaften der Aktiven, pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den Physiotherapeuten.
- Jugendliche:
Deutsche Jugend/Schüler-Meisterschaften und Ranglistenturniere:
Der BWBV trägt Fahrt-, Übernachtungs-, Ballkosten und das Startgeld.
Deutsche/Südostdeutsche Schüler-/Jugend-Mannschaftsmeister,
pro Mannschaft 160,-- €
+
Startgebühren.
Südostdt. Ranglistenturniere und Meisterschaften
der Jugend und Schüler, pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den Physiotherapeuten.
(2) Länderspiele
Bei BWBV-Länderspielen werden die Fahrtkosten vom BWBV getragen. Wegen der Übernahme weiterer Kosten entscheidet von Fall zu Fall das Präsidium.
(3) Zuschüsse/Vergütungen Schiedsrichterwesen
Für die Organisation von 1./2.-Schiedsrichterausbildungs-Teillehrgängen
wird dem ausrichtenden Mitglied eine Prämie von 80,-- € vergütet.
Für die Aus- und Weiterbildung zum bzw. von nationalen/internationalen
Schiedsrichter(n) oder DBV-Referee(s) wird auf Antrag des Schiedsrichterwarts
an den Vorstand Finanzen dem Auszubildenden ein Zuschuss von bis zu
100,-- € gewährt und die vom DBV festgelegte Lehrgangsgebühr
erstattet. Für Weiterbildungen, die an einem Tag durchgeführt werden, wird ein
Tagegeld von 10,-- € und Fahrtkosten je Km 0,15 € gewährt.
§ 13 Vergütung von Trainern
(1) Vergütung für Trainer und Übungsleiter an BWBV-Lehrgängen (außer Honorar-trainer):
Vergütet werden für die Leitung eines Lehrganges pro Trainingseinheit (TE = 3/4 Std.). Vergütung siehe Anlage 1 zur Finanzordnung für lizenzierte Trainer und Übungsleiter (außer Honorartrainer).
Folgende
Trainingseinheiten werden festgelegt:
Für Wochenendlehrgänge bei
|
Beginn:
Freitag, |
19.00 Uhr |
= |
18
Trainingseinheiten |
|
Beginn: Samstag, |
10.00 Uhr |
= |
15 Trainingseinheiten |
|
Beginn:
Samstag, |
14.00 Uhr |
= |
13
Trainingseinheiten |
|
Für die
Leitung eines Wochenlehrganges |
pro Tag |
= |
10
Trainingseinheiten |
Fahrtkosten nach § 10 dieser Ordnung.
Mit diesen Sätzen
sind alle Kosten voll abgedeckt.
(2) Vergütung für Trainer auf
Turnieren:
Der Einsatz von Trainer im offiziellen Auftrag des BWBV auf
DBV-Jugend-Ranglistenturnieren und DBV-Jugend-Meisterschaften sowie auf
Jugend-Privatturnieren wird mit 200,-- € zuzüglich Übernachtung und
Fahrtkosten vergütet. Verträge mit Honorartrainer sind davon nicht betroffen.
Dauert die Reise zu den Turnieren länger als drei Tage, dann das Präsidium des
BWBV auf Antrag auch eine höhere Vergütung festlegen.
(3) Vergütung für
Schiedsrichter:
Diese ist
abschließend in Anlage 2 zur Finanzordnung geregelt.
§ 14 Bezirke
Der Bezirksvorstand hat jährlich für die
Bezirksarbeit einen Etat einzureichen. Übersteigt der Etat den entsprechenden
Haushaltsplanansatz, gilt § 1 Abs.2 entsprechend.
§ 15 Vergütungen
(1) Geschäftsstelle
Der BWBV kann der Geschäftsstelle, der Passstelle und anderen für sie tätigen Stellen einen monatlichen Pauschalbetrag für Miete, Heizung etc. vergüten. Für ehrenamtlich tätige Personen kann das Präsidium eine monatliche Aufwandsentschädigung festlegen.
(2) Haupt- bzw. nebenberufliche Mitarbeiter
Diese Verträge bedürfen der Schriftform; sie sind vom Präsidium vor Vertragsbeginn zu genehmigen.
§ 16 Bestimmung
Über alle Finanzfragen, die in vorstehender Finanzordnung im einzelnen nicht festgelegt sind, entscheidet das Präsidium.
§ 17 Bezahlung von Ordnungsgebühren, Folgen bei
Nichtbezahlung
(1) Alle Ordnungsgebühren, auch die aufgrund anderer Ordnungen verhängten, sind innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe der Zahlungsaufforderung auf das Konto der Verbandsabrechnungsstelle zu zahlen, wobei für die Fristwahrung das Einzahlungsdatum gilt.
(2) Zur Durchsetzung seiner Forderungen (nach erfolgloser Mahnung) kann das Präsidium durch Beschluss bei nicht fristgerechter Zahlung eine Aussperrung vom Turnier- und Spielbetrieb für Spieler, Mannschaften oder Mitglieder aussprechen.
Der Beschluss ist
dem Spiel-/Jugendausschuss zum sofortigen Vollzug mitzuteilen.
§ 18 Haftung
Die Mitglieder haften für die ihrem Verein bzw. Vereinsabteilung angeschlossenen Verbandsangehörigen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Diese Finanzordnung wurde durch Beschluss des Verbandstag am 27.04.2002 verabschiedet und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
§ 26 (Vereinsvorstand)
Der Verein muss einen Vorstand
haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
Der Vorstand vertritt den Verein
gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen
Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit
Wirkung gegen Dritte beschränkt werden
ANLAGE 1 zur Finanzordnung
Referententätigkeiten
(BWBV-Trainer) werden anhand nachfolgender Stundensätzen / Lehrgangseinheiten
entlohnt:
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Referentenqualifikation |
|||
|
Lehrgangsart |
A-Trainer |
B-Trainer |
C/F-Trainer |
Ül-Ass. |
|
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|
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|
1. |
Leistungskader |
16,-- € |
15,-- € |
13,-- € |
0,-- € |
|
|
Trainerfortbildung |
16,-- € |
15,-- € |
13,-- € |
0,-- € |
|
|
Lehrerfortbildung |
16,-- € |
15,-- € |
13,-- € |
0,-- € |
|
|
|
|
|
|
|
|
2. |
Trainerausbildung
C |
15,-- € |
14,-- € |
13,-- € |
0,-- € |
|
|
Übungsleiterausbildung |
15,-- € |
14,-- € |
13,-- € |
0,-- € |
|
|
Mentorenausbildung |
15,-- € |
14,-- € |
13,-- € |
0,-- € |
|
|
|
|
|
|
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|
3. |
Spielerlehrgänge |
14,-- € |
14,-- € |
13,-- € |
9,-- € |
|
|
Sonstige
Lehrgänge |
14,-- € |
14,-- € |
13,-- € |
9,-- € |
ANLAGE 2 zur Finanzordnung
Referententätigkeiten
(Schiedsrichterwesen) werden anhand nachfolgenden Stundensätzen entlohnt:
|
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|
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Referentenqualifikation |
Grundlizenz |
Nationaler SR |
Referat SR |
max. Std je |
|
Lehrgangsart |
|
|
|
Lehrgang |
|
Grundlehrgang - 1.
Teillehrgang |
10,-- € |
13,-- € |
13,-- € |
18 |
|
- 2.
Teillehrgang |
10,-- € |
13,-- € |
13,-- € |
18 |
|
Fortbildung/Regelkundiger |
0,-- € |
0,-- € |
13,-- € |
8 |
|
Schiedsrichterbeurteilung |
0,-- € |
0,-- € |
8,-- € |
8 |
|
|
|
|
|
|
Für die Lehrgänge
sind folgende Vorschriften zu beachten:
Die Anzahl der Referenten richtet sich beim 2. Teillehrgang und beim Fortbildungsnachweis nach der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
|
|
|
|
|
|
|
Teilnehmer |
4 - 6 |
7 - 12 |
13 - 18 |
19 - 24 |
|
1.
Teillehrgang |
|
|
|
|
|
max. Referenten |
1 |
2 |
3 |
4 |
|
Fortbildungsnachweis |
|
|
|
|
|
Teilnehmer |
4 - 8 |
9 - 16 |
17 - 24 |
|
|
max.
Referenten |
1 |
2 |
3 |
|
|
Unter 4
Teilnehmern max. 1,5 Std. pro Teilnehmer |
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||
Verbandstagsbeschluss 26.06.2010:
§ 7 Verbandsumlage
(1) Die Verbandsumlage wird vom Verbandstag festgelegt. Sie beträgt
- pro
Mitglied, ohne aktive Mannschaft 75,-- €
- pro
Mitglied, mit einer oder zwei aktiven Mannschaften 125,-- €
- pro
Mitglied, mit mehr als zwei aktive Mannschaften 180,-- €
zuzüglich 135,-- € je aktiver Mannschaft.
§ 8 Gebühren
a) Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 150,-- € erhoben. Diese Aufnahmegebühr ist mit dem Antrag auf Aufnahme fällig.
b) Bezugsgebühr für das amtliche Organ des BWBV
Der Bezugspreis für Vereine beträgt 18,00 € pro Exemplar im Jahr.
Der Bezugspreis für ein Privatabonnement beträgt 36,-- € pro Exemplar im Jahr.
d)
Für die Teilnahme an BWBV-Lehrgängen werden folgende Gebühren erhoben:
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Lehrgangsart |
Freitag bis |
Samstag/ Sonntag |
Tages- |
|
Lehrgänge
Leistungskader |
50,-- € |
30,-- € |
20,-- € |
|
Offene
Spielerlehrgänge |
100,-- € |
80,-- € |
40,-- € |
|
Schiedsrichter-Ausbildung |
|
|
|
|
- 1. und
2.Teillehrgang |
|
50,-- € |
|
|
- Fortbildung/Regelkundiger |
|
|
20,-- € |
|
Lehrer-/ Trainerfortbildung |
50,-- € |
40,-- € |
30,-- € |
§ 12 Zuschüsse/ Spieler
(1) Zuschüsse an Mitglieder
Zuschüsse an Mitglieder bei Entsendung von Spielern zu überregionalen Meisterschaften und Turnieren außerhalb unseres Verbandsgebietes:
- Senioren:
Internationale
Deutsche Meisterschaften,
soweit vom BWBV-Spielausschuss gemeldet, pro Teilnehmer 50,-- €
DBV-Ranglistenturniere Aktive,
pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den
Physiotherapeuten.
Deutsche Meisterschaften, pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den Physiotherapeuten.
Südostdt. Meisterschaften der Aktiven, pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den Physiotherapeuten.
- Jugendliche:
Deutsche Jugend/Schüler-Meisterschaften und Ranglistenturniere:
Der BWBV trägt Fahrt-, Übernachtungs-, Ballkosten und das Startgeld.
Deutsche/Südostdeutsche Schüler-/Jugend-Mannschaftsmeister,
pro Mannschaft 160,-- €
+
Startgebühren.
Südostdt. Ranglistenturniere und Meisterschaften
der Jugend und Schüler, pro Teilnehmer:
Der BWBV trägt die Kosten für das Startgeld und den Physiotherapeuten.